Gefährlicher Bankräuber noch immer auf der Flucht

Paul Philip ERXLEBEN 

Noch immer befindet sich der 31 Jahre alte Bankräuber Paul Philip ERXLEBEN auf der Flucht. Der bundesweit von den Ermittlungsbehörden gesuchte Mann hat in den Jahren 2005 bis 2008 im Bereich Koblenz fünf Banküberfälle begangen, weshalb er zu acht Jahren und sechs Monaten  Haft verurteilt worden war.

Zuletzt war er in einer Justizvollzugsanstalt in Berlin inhaftiert und bei einem Freigang Ende Januar  2012 geflüchtet.

Nach zwischenzeitlich geführten Ermittlungen und intensivem Informationsaustausch der beteiligten Polizeidienststellen steht aufgrund Spurenauswertung und eindeutiger Zuordnung der 31-Jährige unter dringendem Tatverdacht, während der Zeit seiner Flucht die nachfolgend genannten Raubüberfälle auf Geldinstitute begangen zu haben:
12.4.12 in Thalfang ( Bereich Polizeipräsidium Trier)
31.8.12 in Herrschweiler-Pettersheim (Bereich Polizeipräsidium Westpfalz) und 
4.9.012 in Freckenfeld (Bereich Polizeipräsidium Rheinpfalz).

Bei der Tat in Freckenfeld (Südpfalz, Landkreis Germersheim) hatte der Täter kurz vor 12 Uhr in der VR Bank eine Angestellte und eine Kundin mit einer Kurzwaffe bedroht, mehrere Tausend Euro geraubt und war dann mit einem dunklen VW Golf geflüchtet, nachdem er die Frauen gefesselt hatte.

Die Ermittlungsbehörden wenden sich mit dem Bild des flüchtigen Bankräubers an die Öffentlichkeit mit der Bitte um Unterstützung. Der Gesuchte dürfte bewaffnet sein und gilt als gefährlich!!!

Beschreibung:
altersgemäßes Aussehen, ca. 185 cm groß, schlank, dunkler Teint; spricht hochdeutsch, englisch, französisch und russisch. Wer sachdienliche Hinweise auf den Aufenthaltsort von Paul Philip Erxleben geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0621/963-1163 mit der Kriminalpolizei in Ludwigshafen oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Hinweise sind auch an die Staatsanwaltschaft Landau während der üblichen Dienstzeiten von 9 bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06341 – 22510 möglich.

Die bei den Überfällen in diesem Jahr geschädigten Geldinstitute in Rheinland-Pfalz haben inzwischen eine Belohnung in Höhe von insgesamt 6.000 Euro ausgesetzt für Hinweise die zur Klärung  der Taten und  zur Festnahme des Täters führen. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und ist nur für Privatpersonen bestimmt und nicht für Beamte, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört.