Kreise mit 2,5 Mrd. € im Minus – Soforthilfen des Landes angemahnt

Vor dem Hintergrund der sich in 2012/2013 weiter deutlich verschlechtern- den Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Landkreise hat die Allgemeine Landrätekonferenz Soforthilfen des Landes eingefordert.

Der Verfassungs-gerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) habe mit dem richtungsweisenden Urteil vom 14.02.2012 unmissverständlich eine spürbar höhere Beteiligung des Landes an den enorm gestiegenen Soziallasten der Kreise angemahnt. Diese seien zwar zu einem Großteil auf bundesrechtliche Leistungsverpflichtungen zurückzuführen; dem Land komme allerdings von Verfassungs wegen eine Einstandspflicht zu. Darüber hinaus reklamieren die Landräte die noch ausstehenden Finanzierungsbeiträge des Landes für den Kita-Ausbau. Das Land gefährde mit seiner aktuellen Haltung nicht nur den zügigen Ausbau der U3-Versorgung, sondern verlagere auch die Kostenbelastung auf die Träger der Jugendämter und damit in die Kreishaushalte.

Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Dr. Winfried Hirschberger, Landkreis Kusel, erklärte im Rahmen der 67. Hauptversammlung des kommunalen Spitzenverbandes: „Für die Landkreise stehen beim Thema Finanzen aktuell zwei offene Punkte absolut im Fokus. Zum einen geht es darum, dass das Land endlich erste Schritte unternimmt, um die vom VGH geforderte schnelle und effektive Hilfe zur Rückführung der Verschuldung in den Kreishaushalten in Gang zu setzen. Die Neuverschuldung der Landkreise steigt derzeit fünfmal schneller, als sie durch Beiträge aus dem Entschul- dungsfonds zurückgeführt wird.“

Dr. Hirschberger weiter: „Des Weiteren sind die Kreise nicht bereit, weiterhin auf die Einhaltung der Drittel-Finanzierung von Bund, Ländern und Kommu- nen im Bereich der U3-Versorgung zu warten. Das finanzielle Engagement der Kommunen geht hier weit über das ursprünglich vereinbarte hinaus, weil das Land die Bundesmittel bislang nicht aufgestockt hat.“ Moniert werde auch die Entnahme des Personalkostenanteils des Landes für die Kitas. aus dem kommunalen Finanzausgleich von inzwischen 260 Mio. €.

„Insgesamt geht es jetzt darum, jenseits der zum 01.01.2014 anstehenden Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes, den Kreisen als Träger der Sozial- und Jugendhilfe die rechtlich gebotene Unterstützung zukommen zu lassen“, so Dr. Hirschberger. Stattdessen blieben aber bislang die allgemeinen Finanzzuweisungen an die Kreise in den Jahren 2012 und 2013 sogar noch um insgesamt an die Kreise gut 50 Mio. € unter den Beträgen des Jahres 2011 zurück. „Dies widerspricht eindeutig den Zielsetzungen der Verfassungsrichter und läuft auch den Überlegungen des Rechnungshofes zuwider, der sich im Kommunalbericht ebenfalls für eine stärkere Anteilsfi- nanzierung des Landes an den Kosten der sozialen Sicherung eingesetzt hat. Es liegt am Land, hierfür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.“

Darüber hinaus sprach sich der kommunale Spitzenverband der 24 rheinland-pfälzischen Landkreise und des Bezirksverbands Pfalz für eine Bundes- ratsinitiative des Landes mit dem Ziel aus, der Bund möge – wie in den Verhandlungen zum Fiskalvertrag zugesagt – einen maßgeblichen Anteil an den stetig wachsenden Kosten der Eingliederungshilfe übernehmen. Auch müsse die Diskussion um kostentreibende Vorgaben und Standards auf allen Ebenen wiederbelebt werden.