Gute Zusammenarbeit mit freien Trägern von Kinderbetreuungsplätzen fortsetzen

Bei der Kinderbetreuung ist Heidelberg landesweit bundesweit an der Spitze und plant auch in den kommenden Jahren, den Ausbau weiter voranzutreiben. Dabei kommt auch den freien und kirchlichen Träger von Betreuungseinrichtungen eine wichtige Rolle zu. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Heidelberg wird nun im Rahmen einer neuen örtlichen Vereinbarung weiter verbessert, demnach betragen die Zuschüsse für die beiden kommenden Jahre 85 Millionen Euro.

In der Betreuung der über Dreijährigen hatte die Stadt bereits vor dem gesetzlichen Rechtsanspruch eine 100-prozentige Versorgung erreicht, bei den unter Dreijährigen ist Heidelberg mit einer Versorgungsquote von rund 47 Prozent führend in Baden-Württemberg, bis 2014 soll die Quote auf über 50 Prozent steigen.

Neue Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Kita-Plätzen
Um gleichwertige Qualitätsstandards und eine Vergleichbarkeit der Betreuungskosten zu gewährleisten gibt es die „Örtliche Vereinbarung“ zur Förderung von Kindertageseinrichtungen. Das ist eine Rahmenvereinbarung, die die Finanzierung von Betreuungsangeboten im Bereich der Heidelberger Kindertageseinrichtungen regelt. Am 29. November 2012 soll der Gemeinderat über die Fortschreibung der Örtlichen Vereinbarung entscheiden.

Zuschüsse von 85 Millionen Euro in kommenden zwei Jahren
Im Jahr 2013 ist vorgesehen, dass freie Träger für 4.300 Betreuungsplätze Zuschüssen im Umfang von rund 40 Millionen Euro (inklusive 4,5 Millionen Euro Investitionskosten) erhalten. Im Jahr 2014 wird sich dieser Betrag auf etwa 45 Millionen Euro (inklusive 5 Millionen Euro Investitionskosten) für rund 4.700 Betreuungsplätze erhöhen. Das ist gegenüber 2012 eine Steigerung von rund 45 Prozent.

Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, die Einrichtungen bezogen auf ihr erzieltes Betriebsergebnis bezuschussen, erfolgt in Heidelberg eine Bezuschussung der einzelnen bereitgestellten Betreuungsplätze. Dabei werden einheitliche Mindestqualitätsstandards vereinbart und festgelegt. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für Transparenz und Planungssicherheit für die Träger und die Stadt Heidelberg.

Was ändert sich durch die Fortschreibung?
Die Fortschreibung wurde gemeinsam mit den freien Trägern überarbeitet und den aktuellen Verhältnissen angepasst. Dabei wurde besonderen Wert darauf gelegt, gemeinsam eine Weiterentwicklung in der Betreuung von Kindern in Heidelberg zu ermöglichen.

Die wichtigsten Veränderungen sind:

• Anpassung der Sach- und Personalkostenpauschalen je nach Angebot um bis zu 2.037 Euro pro Platz oder um 33 Prozent im Hinblick auf höhere Qualitätsstandards und gestiegene Anforderungen (z.B. Umsetzung eines gemeinsamen Voranmeldesystems).

• Finanzierung des höheren Personalbedarfs im Kindergartenbereich durch neue Vorgaben des Landes Baden-Württemberg um ca. 15 Prozent; durch die neue Regelung müssen die freien Träger rund 80 Stellen zusätzlich schaffen.

• Träger können höher gefördert werden, wenn sich ihre Entgeltstufen an denen der städtischen Einrichtungen, die deutlich niedriger sind, orientieren.

• Möglichkeit eines Mietkostenzuschusses für freie Träger – dadurch können Elternbeiträge gesenkt werden.

• Angestrebte Begrenzung der Schließtage auf maximal 30 Tage im Kindergartenjahr. Dies entspricht dem gängigen Urlaubsanspruch eines berufstätigen Elternteils.

• Träger können verstärkt entlastet werden, wenn sie behinderte Kinder aufnehmen und dadurch die Gruppengrößen reduzieren. Der erhöhte Betreuungsaufwand wird durch die Stadt finanziell kompensiert.

• Alle Kindertageseinrichtungen in Heidelberg können – mit entsprechender Bezuschussung der Stadt Heidelberg – strukturelle, niederschwellige inklusive Angebote schaffen, wie dies bereits z.B. durch Bereitstellung heilpädagogischer Hilfsangebote bei den Modellkindertageseinrichtungen der Stadt Heidelberg und den evangelischen Einrichtungen auf dem Emmertsgrund und in Kirchheim erfolgreich geschieht.