Schnee und Eis, wer räumt, wer streut?

Wenn es glatt wird dann sorgt die Stadt Ludwigshafen für sichere Straßen und Plätze. "Die Einsatzpläne stehen, die Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebes (WBL) sind geschult, die Fahrzeuge gewartet und das Streugut eingelagert – wir sind gut gerüstet, erläutert Bau- und Umweltdezernent Klaus Dillinger.

Um schnell in Aktion treten zu können, werden zwischen November und April die aktuellen Wetterdaten eingeholt. "Diese Vorhersagen haben sich als äußert genau gezeigt. Glättemeldeanlagen an der Pylonbrücke, der Meckenheimer Straße und der L 523, die den Straßenzustand via Internet in unseren Betrieb melden, optimieren das System. Somit können die Einsatzleiter schnellstmöglich bei jeder Wetteränderung mit Regen, Schnee und Eis reagieren", unterstreicht Klaus Neuschwender, Kaufmännischer Leiter des Wirtschaftsbetriebes.

Jedes Jahr werden die Mitarbeiter auf den neuesten Informationsstand über Tourenplanung und Fahrzeugtechnik gebracht. Wenn es schneit werden sie per Handy zum Einsatz gerufen. Sie kontrollieren im Stadtgebiet rund 100 Kilometer Straßen, streuen diese, wenn erforderlich, ab und ziehen gegebenenfalls weitere Fahrzeuge hinzu. Bis zu 14 Fahrer mit acht großen Streu- und Raumfahrzeugen und sechs kleineren Streufahrzeugen sind dann im Einsatz, um schnellstens die Gefahrenstellen zu sichern. Nach Schwerpunktplänen werden Brücken, Auffahrten, Strecken mit Buslinien und sonstige wichtige Verbindungsstrecken geräumt oder gestreut. Bis zu 60 Mitarbeiter sind dann auch mit Besen, Schippe und Streugut unterwegs, um Überwege wie Zebrastreifen oder sonstige öffentliche, stark frequentierte Flächen zu sichern. Wird es extrem winterlich, unterstützen auch Mitarbeiter der Bereiche Grünflächen und Friedhöfe sowie der Stadtentwässerung.
Zur Verkehrssicherung wird aus ökologischen und ökonomischen Gründen nur Feuchtsalz verwendet. Mit geringster Menge von Salz kann so die höchste Auftauwirkung und somit Verkehrssicherheit erreicht werden. Bei Gehbereichen und Verkehrsinseln setzt die Stadt auch auf Splitt. Radwege werden ebenfalls geräumt oder gestreut, gehören aber nicht in den ersten Prioritätenplan.

Nebenstraßen werden nicht gestreut. Nur bei länger anhaltenden winterlichen Verhältnissen oder nach besonders stärkeren Schneefällen kann hier nachrangig geräumt oder gestreut werden. Wohn- und Spielstraßen sowie sonstige von der Reinigung ausgenommene Straßen werden gar nicht geräumt. Hier sind die Anlieger selbst zuständig.

Der WBL macht darauf aufmerksam, dass Streugut über Baumärkte bezogen werden kann und die orangefarbenen Streubehälter ausschließlich den WBL-Mitarbeitern zur Verfügung stünden.
"Auch wenn alle Mitarbeiter im Einsatz sind, wir können nicht überall gleichzeitig sein. Trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz lassen sich zum Teil auch erhebliche Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs nicht immer verhindern. Bei einsetzender Glätte oder Schnee während des Berufsverkehrs stehen auch die Räum- und Streufahrzeuge oft im Stau, deshalb bitten wir, im Fließverkehr Wege für die Einsatzfahrzeuge freizumachen", informiert Neuschwender.

Für Sicherheit sorgen auch Ludwigshafener Bürgerinnen und Bürger, in dem sie selbst auf Gehwegen oder in Wohn- und Spielstraßen ihre Streu- oder Räumaufgaben leisten. Jeder Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die an seinem Grundstück angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden. Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln wie Granulat, Sand oder Splitt abzustreuen. Die Verwendung von Auftausalzen ist verboten und darf nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Eisregen bei Treppen-, Gefäll- und Steigungsstrecken zur Sicherung eingesetzt werden. Ein mindestens 1,50 Meter breiter Gehstreifen sollte zum sicheren Gehen freigehalten werden. Befindet sich eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs auf dem Gehweg, muss zumindest an einer Stelle die gesamte Breite gestreut sein, so dass ein sicherer Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste möglich ist. Schnee darf nicht auf Fahrbahnen oder Radwege geschoben werden, besonders Sinkkästen müssen frei bleiben.

Weitere Information gibt es auf der www.ludwigshafen.de unter Dienstleistungen, Stichwort "Winterdienst".