Unfallflucht

Bei der Polizei ist am Sonntagmittag (14.12.14) ein Unfall vom Samstagabend in der Talstraße gemeldet worden.

Die Geschädigten hatten am Samstag nach der Rückkehr zu ihrem Fahrzeug einen Zettel an der Windschutzscheibe gefunden. Darauf stand, dass es der Verursacherin Leid tue, das sie den Wagen gestreift habe.

Da die Geschädigten unter der angegebenen Nummer niemand erreichen konnten, sind sie Sonntagmittag zur Polizei gegangen und haben eine Anzeige erstattet. Die Unfallverursacherin konnte ermittelt werden. Die Schäden an beiden Wagen korrespondierten miteinander.

Wenn nach einer angepassten Wartezeit der Geschädigte nicht an der Unfallstelle eintrifft kann ein Zettel beim „Überbrücken der Verpflichtungen des Unfallbeteiligten“ helfen, muss jedoch mit weiteren Maßnahmen ergänzt werden. Der Zettel könnte ja zum Beispiel verloren gehen oder durch Regen unleserlich werden. Auch die Verständigung der Polizei ist in Betracht zu ziehen, wenn man den Geschädigten nicht erreichen kann.

In diesem Fall wird der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung des Tatbestandes eines „Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle“ vorgelegt.