Teilnahme am Straßenverkehr trotz körperlicher Mängel

Am Donnerstagmittag wurde durch einen Fußgänger eine Streife des Heilbronner Polizeireviers auf eine die Charlottenstraße mit ihrem Pkw entlangrollende Autofahrerin aufmerksam gemacht.

Diese behindere den Straßenverkehr. Bei der anschließenden Kontrolle ließ die 47-Jährige ihren PKW zunächst unentwegt in Schrittgeschwindigkeit weiterrollen, bis ihr die Beamten den Fahrzeugschlüssel abnehmen und das Auto anhalten konnten.

Der Grund des Verhaltens war im gesundheitlichen Bereich zu suchen. Aber auch wenn sie gesund gewesen wäre, hätte sie so nicht Auto fahren dürfen.