25-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des Trickdiebstahls und -betrugs auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 25-jährigen Mann erlassen. Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, in mindestens zwei Fällen Diebstahls- und Betrugsdelikte zum Nachteil älterer Menschen begangen zu haben.

Der Beschuldigte hatte zuvor in den Mitteilungsblättern verschiedener Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis ein Inserat geschaltet, in dem er Interesse am Ankauf alter Tischwäsche bekundete. Auf diese Weise verschaffte er sich, nach vorheriger Terminvereinbarung, Zutritt zu den Wohnungen einer 70-jährigen Frau in St. Leon Rot und einer 89-jährigen Frau in Dossenheim. In beiden Fällen ließ er sich dann jedoch wertvollen Schmuck zeigen und unterbreitete jeweils ein Kaufangebot in Höhe von mehreren tausend Euro. Nachdem der eine teilweise Anzahlung geleistet hatte, nahm er den Schmuck an sich und verließ die Wohnung. Eine Zahlung des Restbetrags erfolgte jeweils nicht.

Nach einem Zeugenaufruf in den örtlichen Medien meldete sich eine 75-jährige Zeugin aus Sandhausen, die ebenfalls schon einen Termin mit dem zu diesem Zeitpunkt noch unbekannten Beschuldigten vereinbart hatte.

Noch bevor der Beschuldigte die Wohnung der 75-Jährigen betreten hatte, wurde er durch Beamte des Polizeipostens Sandhausen festgenommen. Das Amtgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am 05.12.2014 Haftbefehl erlassen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.