Gesamtkonzeption für Plakatwerbung ist weiterhin gültig

Vor wenigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen Schlussstrich unter die Klagen der Plakatierungsunternehmen gegen die Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim gezogen. Die Plakatierungsrichtlinie bleibt weiter unverändert in Kraft. Sie hat zum Ziel, Stadtbild und Werbung im öffentlichen Raum miteinander in Einklang zu bringen.

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt jetzt auch in letzter Instanz, dass wir mit der Plakatierungsrichtlinie den richtigen Weg eingeschlagen haben. Dank der einheitlichen hochwertigen Metallständer erzielen wir für die Plakatwerbung im öffentlichen Raum eine Qualitätssteigerung. Darüber hinaus konnte damit im Vergleich zur vorherigen ungeordneten Anbringung von Stand- und Hängeschildern das Stadtbild wesentlich aufgewertet werden“, sagt Bürgermeister Michael Grötsch zur Entscheidung des BVerwG. Nachdem die Plakatierungsrichtlinie 2009 vom Gemeinderat beschlossen und 2010 umgesetzt wurde, hatten letztlich sieben Plakatierungsunternehmen in mehreren Instanzen gegen die Richtlinie prozessiert. Zuletzt hat noch ein Plakatierungsunternehmen Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht gesucht, jedoch erfolglos.

Die Stadtreinigung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Mannheim verschafft der Plakatierungsrichtlinie weiterhin konsequent Geltung. Immer wieder ist zu beobachten, dass Veranstalter die Richtlinien missachten und Plakate an Straßenlaternen, Bauzäunen, Verkehrsschildern und Brückengeländern anbringen. „Nicht genehmigte Plakate werden so schnell wie möglich wieder abgehängt. Damit leistet der Eigenbetrieb einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Mannheimer Stadtbildes“, erklärt Bürgermeister Lothar Quast. Rund 450 Plakate beseitigte der Eigenbetrieb im September 2012. Jährlich werden im Schnitt rund 2000 Plakate beseitigt. Die entfernten Plakate werden etwa eine Woche im Betriebshof der Stadtreinigung zwischengelagert und anschließend entsorgt. Die entstehenden Entsorgungskosten können dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Bislang hat der Fachbereich Sicherheit und Ordnung in elf Fällen Bußgeldverfahren wegen „wilder Plakatierung“ eingeleitet.