BUND und betroffene Landwirte planen gerichtliche Schritte gegen Variante O2

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Wenn Landrat Matthias Wilkes gemeinsam mit seiner Landtagskandidatin Anja Müller und Bürgermeister Lothar Knopf zusammen mit Altbürgermeister Ludwig Marquart das Rollen der Bagger an der Ortsumgehung Mörlenbach für kommendes Frühjahr in Aus-sicht stellen, dann haben sie die Rechnung nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach ohne die betroffenen Menschen gemacht.

Es drängt sich den Beteiligten am Planungsverfahren zunehmend der Eindruck auf, alles schon einmal in fast genau gleicher Weise erlebt zu haben. Ende der 1980er Jahre überboten sich die Spitzenpolitiker von CDU und SPD gegenseitig darin, die besseren Befürworter einer B 38 a-Ortsumgehung zu sein. Die allgemeine Euphorie endete jäh im November 1990 mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Darmstadt, das sowohl den übereilt angeordneten Sofortvollzug als auch den Planfeststellungsbeschluss selbst aufhob, nachdem drei Naturschutzverbände zusammen mit einer Reihe betroffener Landwirte Klage eingereicht hatten. 

Im aktuellen Verfahren gibt es eigentlich nur eine Sache, die neu ist: Zahlreiche Menschen in Weiher und Kreidach haben mittlerweile erkannt, dass die Variante O2 zu ihren Lasten ginge, weil sie eine Verkehrszunahme für ihre Orte mit sich bringen würde. Das bedeutet für die Naturschutzverbände und die betroffenen Landwirte, die gerichtliche Schritte gegen die Variante O2 planen, dass sie mit einer starken Unterstützung vieler Bürger in Weiher und Kreidach rechnen können.

Beim BUND ebenso wie bei den betroffenen Landwirten laufen die Vorbereitungen für ein erneutes Klageverfahren derzeit auf Hochtouren. Es ist davon auszugehen, dass sich eine Reihe weiterer Naturschutzverbände anschließen werden, so dass die Planer und Politiker mit starkem Widerstand gegen die Ortsumgehungsplanung in Mörlenbach konfrontiert sein werden. Beim BUND jedenfalls ist man überzeugt davon, dass die Variante O2 wegen ihrer massiven Eingriffe in Natur und Landschaft und wegen ihres enormen Verbrauchs an landwirtschaftlicher Nutzfläche vor Gericht keinen Bestand haben wird, zumal es mit der Untertunnelungsvarianten W4 eine amtlich geprüfte und für machbar befundenen Alternative gibt.