Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bei der Verkehrskontrolle hat am Dienstag (02.12.14) ein Autofahrer eine georgische Fahrerlaubnis vorgelegt. Da er jedoch schon seit April in Deutschland gemeldet ist, hätte er die Fahrerlaubnis bei der deutschen Führerscheinstelle verlängern oder umschreiben lassen müssen.

Er ist nach sechs Monaten Aufenthalt nicht mehr berechtigt mit der georgischen Lizenz in Deutschland Fahrzeuge zu führen.
Die Weiterfahrt wurde verboten und der Führerschein dem Ausländeramt zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Über seine Rechtsanwältin wurde dem Georgier telefonisch die Rechtslage erklärt.