Auch nach der Feier noch den Führerschein besitzen

Der Führerschein sollte stets im Mittelpunkt der Interessen liegen

Ein älterer Mann ist am Montagabend (01.12.14) alkoholisiert mit seinem Mofa-Roller gefahren. Ohne Helm hatte er der Polizeistreife seine Verkehrskontrolle regelrecht aufgedrängt.

Der Atemalkoholtest erbrachte das Übrige: 1,11 Promille und damit eine Strafanzeige wegen Fahren in Trunkenheit.

Wie alljährlich werden Polizeistreifen in der Zeit der Weihnachtsfeiern und Jahresabschlüssen ein verstärktes Augenmerk auf betrunkene Verkehrsteilnehmer haben. Der Führerschein sollte jedem so wichtig sein, dass der Grundsatz „Kein Alkohol am Steuer.“ stets beachtet wird.

Vorbildliche Betriebe besprechen mit den Gästen der Feierlichkeiten die Heimfahrt oder organisieren Fahrgelegenheiten. Doch es liegt an jedem Führerscheininhaber selbst, auf die Fahrt unter Alkoholeinfluss zu verzichten und gegebenenfalls auf Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zurückzugreifen.