KKH-Allianz: Erste bundesweite Kasse erstattet Praxisgebühr

Die Versicherten der KKH-Allianz können sich zukünftig die Praxisgebühr von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. „Die Praxisgebühr belastet einseitig kranke Versicherte und hat keinerlei Steuerungswirkung. Das ist nicht gerecht“, sagt Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Wir wollen unsere Versicherten nicht warten lassen, bis auch der Gesetzgeber zu dieser Einsicht kommt und die Gebühr endlich abschafft.“

Daher wird die KKH-Allianz ab dem kommenden Jahr ihren Versicherten die Praxisgebühr beim Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuch bis zur Höhe von 40 Euro jährlich erstatten. Bedingung ist, dass Versicherte ihre Quittung über die Zahlung der Gebühr bei der Krankenkasse einreichen. Außerdem ist es erforderlich, vier Maßnahmen für gesundheitsbewusstes Verhalten nachzuweisen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder die aktive Mitgliedschaft im Sportverein.

Das neue Angebot gilt nicht nur für Mitglieder, sondern auch für mitversicherte Familienangehörige ab 18 Jahren, so der Beschluss des zuständigen Verwaltungsrates der Kasse.