Verwaltungsgericht hebt Verbot von NPD-Demonstration auf

Der NPD-Landesverband hatte bei der Stadtverwaltung Heidelberg kurzfristig einen Parteiaufmarsch am 3. Oktober 2012 am Bismarckplatz angemeldet. Die Stadt Heidelberg hat den Aufmarsch am heutigen Dienstag, den 2. Oktober 2012, mit Verweis auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit verboten. Die NPD hat hiergegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gestellt.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat diesem Antrag der NPD stattgegeben, sodass die Stadt Heidelberg gezwungen ist, die Veranstaltung – gegebenenfalls mit Auflagen – zu genehmigen. Gegen die Veranstaltung wurden Gegendemonstrationen am Hauptbahnhof und am Bismarckplatz angekündigt, zu denen mehrere tausend Teilnehmer erwartet werden.

Dazu Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Heidelberg ist eine weltoffene und tolerante Stadt, in der Menschen von über 150 unterschiedlichen Nationalitäten friedlich zusammenleben. Wir sind gezwungen, den NPD-Aufmarsch auf gerichtliche Anordnung hin zu genehmigen. Es ist ein klares Signal, dass sich der Gemeinderat geschlossen gegen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit ausgesprochen hat. Das verdeutlichen auch die breiten Aufrufe zu Gegendemonstrationen, an denen ich genauso wie viele weitere Mitglieder des Gemeinderats teilnehmen werde.“

Zum Aufmarsch der NPD werden nach Angaben des Antragstellers rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. Mittlerweile liegen auch Anträge auf Genehmigung von Gegendemonstrationen in Heidelberg vor. Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit den Polizeibehörden geprüft, inwieweit von den Demonstrationen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und kam zu dem Ergebnis, dass der NPD-Aufmarsch aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen werden können. Die Veranstalter erhielten deshalb am Dienstag, den 2. Oktober, von der Stadt Heidelberg ein Demonstrationsverbot. Das daraufhin von den Veranstaltern angerufene Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Demonstration der NPD zugelassen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht stellt an ein Demonstrationsverbot hohe Anforderungen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts erfüllen im vorliegenden Fall die von der Stadt in der Verbotsverfügung angeführten Gründe diese hohen Anforderungen nicht.

Dem geplanten NPD-Aufmarsch steht ein breites Bündnis entgegen, unter anderem geschlossen alle Mitglieder des Heidelberger Gemeinderats, Gewerkschaften, Kirchen und weitere gesellschaftliche Akteure. Der Heidelberger Gemeinderat hat zudem in seiner heutigen Sitzung am Dienstag, den 2. Oktober 2012, eine Resolution gegen einen geplanten NPD-Aufmarsch verabschiedet.