Einbruch im Drogenrausch: 27-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Vor dem Ludwigshafener Amtsbericht musste sich am Dienstag ein 27-Jähriger wegen Einbruchdiebstahls und Sachbeschädigung verantworten. Der Angeklagte war voll geständig. Die Beweislage war allerdings auch eindeutig. Reumütig gab der Täter zu, im Drogenrausch in eine Kindertagesstätte eingebrochen zu sein. Zu jener Zeit, im Frühsommer 2011, sei er wohnungslos gewesen und sei an „an einem Scheitelpunkt seines Lebens“ angelangt, so sein Anwalt. Der Verteidiger verwies zudem auf die ungünstigen familiären Verhältnisse des Angeklagten.

Der gebürtige Saarländer ist im Mai letzten Jahres über eine Feuerleiter in die Kindertagesstätte in der Hemshofstraße gewaltsam eingedrungen. Er suchte nach möglichem Diebesgut, brach Holzschließfächer auf, fand aber nur ein Laptop, welches er nach der Tat unter Wert verkaufte. Am Tatort aß und trank er vorgefundene Lebensmittel. Dies wollte der Verteidiger als Hinweis auf die desolate Lebenssituation des Angeklagten verstanden wissen. Auch sei sein Mandant durch die Drogensucht seines Vaters und dessen mehrfachen Haftstrafen halt- und orientierungslos ins Erwachsenenleben gestartet.

Der Angeklagte war bereits erheblich vorbelastet. Allein acht Vorstrafen wegen Diebstahls wirkten dem Geständnis und der Beteuerung, von den Drogen endgültig wegkommen zu wollen, entgegen. Gegenwärtig verbüßt er eine Haftstrafe in der JVA Frankenthal, da er mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte.

Unter Einbeziehung eines weiteren Urteils – in Erfurt wurde der Angeklagte 2011 ebenfalls wegen Diebstahls belangt – forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Für die Richterin kam strafmildernd nur das vollumfängliche Geständnis zum Tragen. Die Drogenkarriere sei zwar eine Erklärung, aber keine Rechtfertigung für die Taten. Die Richterin verwies zudem auf die Sachbeschädigungen am Tatort. Dass diese an einem „gesellschaftlich relevanten Ort“ sinnlos verübt wurden, müsse mitbedacht werden. Durch das Vorstrafenregister könnten auch die Beteuerungen, ein anderes Leben beginnen zu wollen, nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Der abschließende Urteilsspruch lautete zehn Monate Haft wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall.