Neue Vordruckmuster für „Spendenquittungen“

img-131183-steuer.jpg

Das Bundesministerium der Finanzen hat neue Muster für Zuwendungsbestätigungen, besser bekannt als „Spendenquittungen“, herausgegeben. Darauf hat heute das rheinland-pfälzische Finanzministerium hingewiesen.

Wer künftig Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen will, benötigt eine Zuwendungsbestätigung auf der Grundlage dieser neuen Mustervordrucke.

Zuwendungsbestätigungen nach altem Muster akzeptiert die Finanzverwaltung hingegen nur noch für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2012.

Für gemeinnützige Vereine und alle weiteren Körperschaften, die berechtigt sind, steuerwirksame Zuwendungen entgegenzunehmen, hält das Finanzministerium Rheinland-Pfalz die neuen Vordruckmuster auf seiner Homepage (www.fm.rlp.de) zum Download bereit.

———————
Formular:
http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/service/vordrucke/steuern/mu…