Facebook-Party in Altheim – Stadt Walldürn reagiert mit Verbotsverfügung

Zu einer sogenannten Facebook-Party (Geburtstagsparty) hat ein Jugendlicher am 25.08. zur Grillhütte nach Altheim eingeladen. In Folge eines Bedienerfehlers ging diese Einladung an seinen gesamten Facebook-Freundeskreis. Rund 500 Nutzer hatten daraufhin eine Teilnahme zugesagt.

Die Polizeidirektion Mosbach und die Stadt Walldürn haben ihre Maßnahmen bereits im Vorfeld miteinander abgestimmt. Aufgrund der bei einer solchen unkoordinierten Massenveranstaltung regelmäßig ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde die Veranstaltung verboten. Das Verbot umfasst darüber hinaus alle über soziale Netzwerke organisierten Partys am 25.08.2012 auch an anderen öffentlichen Veranstaltungsorten im Stadtteil Altheim.

Stadt und Polizei weisen ausdrücklich auf die Konsequenzen hin, welche den Teilnehmern verbotener Partys drohen: Personalien-Feststellung und Geldbußen bis zu 5.000 Euro können auf die Partygäste zukommen, wenn sie das städtische Verbot der Veranstaltung missachten. Darüber hinaus drohen auch Schadensersatzforderungen, wobei Eltern auf die Wahrnehmung ihrer Pflichten als Erziehungsberechtigte im Sinne des Jugendschutzgesetzes hingewiesen werden.

Stadt und Polizei schließen nicht aus, dass trotz des Verbots, der angedrohten Strafen und der zwischenzeitlich zurückgenommenen Einladungen auf Facebook zahlreiche, zumeist jugendliche „Partygäste“ kommen werden. Daran richtet die Polizei die Zahl ihrer Einsatzkräfte aus.