Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen (PAULa) eröffnet

Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen (PAULa) eröffnet

Am 18. Juni 2012 wurde das Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen eröffnet. Landwirtschaftliche Betriebe und Winzerbetriebe können bis zum 13. Juli 2012 (Ausschlussfrist) Förderanträge bei den zuständigen Kreisverwaltungen stellen.

Da die aktuelle Förderperiode der Europäischen Union 2013 ausläuft, werden 5-Jahresverpflichtungen nur für Neueinsteiger und für Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen im ökologischen Landbau, den Vertragsnaturschutzmaßnahmen, der Anlage von Saum- und Bandstrukturen, der halboffenen Weidehaltung sowie der vielfältigen Fruchtfolge angeboten.

Bei allen anderen Maßnahmen können auslaufende Verträge um ein Jahr bis Ende 2013 verlängert werden. Im Falle der vielfältigen Fruchtfolge und der halboffenen Weidehaltung werden bei einer Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsmittel die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt.

Auch in den Vertragsnaturschutzprogrammen (Grünland, Acker, Streuobst, und Weinberg) werden die gestellten Anträge im Falle einer Überzeichnung der Haushaltsmittel nach einer Prioritätenliste bewilligt. Hierbei stehen erneut beantragte Flächen (auslaufende 5-Jahresverpflichtungen) und Anträge von „Partnerbetrieben Naturschutz“ an vorderster Stelle. In den Programmteilen „Vertragsnaturschutz Acker“ stehen die Flächen in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten in der Rangfolge ganz oben.

Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung durch die PAULa-Vertragsnaturschutzberaterinnen und –berater naturschutzfachlich geeignet sein.

Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen erhalten in den nächsten Tagen unaufgefordert von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Antragsunterlagen mit der Post. Auch muss nochmals der Antrag Agrarförderung 2012 (grüner Mantelbogen) mit eingereicht werden. Wer keine Antragsunterlagen erhalten hat, oder in Zweifelsfällen wenden sie sich an die unten aufgeführten Sachbearbeiter/innen.

Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren in den Programmteilen:

Programmteil IV: Vertragsnaturschutz Grünland
Programmteil VII: Vertragsnaturschutz Acker
Programmteil XIV: Vertragsnaturschutz Streuobst
Programmteil V: Umwandlung von einzelnen Ackerflächen in Grünland

sind bei Herrn Kühner, Tel. 06341/940 438, erhältlich.

Programmteil I: Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen
Programmteil IX: Saum- und Bandstreifen auf Ackerbau
Programmteil XI: Halboffene Weidehaltung
Programmteil XVI: Vielfältige Fruchtfolge
Programmteil VI: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
Programmteil VIII; Mulchverfahren im Ackerbau
Programmteil XII: Alternative Pflanzenschutzverfahren
Programmteil II: Umweltschonende Wirtschaftsweise im Unternehmen

bei Frau Nuber, Tel.: 06341/940 436

Programmteil XI: Vertragsnaturschutz Weinberg
Programmteil X: Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau
Programmteil XIII: Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau

bei Frau Herbott, Tel.: 06341/940 435.

Neueinsteiger können die Antragsvordrucke und die Programm Grundsätze auf der Homepage der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion in Trier, unter der Adresse www.add.rlp.de Rubrik Agrarumweltmaßnahmen, herunterladen.