Agrarförderung kann beantragt werden

Agrarförderung kann beantragt werden

Landwirtschaftliche Betriebe und Winzerbetriebe aus Rheinland-Pfalz können bis zum 13. Juli Förderanträge stellen. Darauf macht die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises aufmerksam.

Da die aktuelle Förderperiode der Europäischen Union 2013 ausläuft, werden Fünf-Jahres-Verpflichtungen nur für Neueinsteiger und für Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen im ökologischen Landbau, den Vertragsnaturschutzmaßnahmen, der Anlage von Saum- und Bandstrukturen, der halboffenen Weidehaltung sowie der vielfältigen Fruchtfolge angeboten.

Bei allen anderen Maßnahmen können auslaufende Verträge um ein Jahr bis Ende 2013 verlängert werden. Im Falle der vielfältigen Fruchtfolge und der halboffenen Weidehaltung werden bei einer Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsmittel die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt.

Auch in den Vertragsnaturschutzprogrammen (Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg) werden die gestellten Anträge bei eventueller Überzeichnung der Haushaltsmittel nach einer Prioritätenliste bewilligt. Hierbei stehen erneut beantragte Flächen (auslaufende Fünf-Jahres-Verpflichtungen) und Anträge von „Partnerbetrieben Naturschutz“ an vorderster Stelle. In den Programmteilen „Vertragsnaturschutz Acker“ stehen Flächen in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten in der Rangfolge ganz oben.

Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung durch die PAULa-Vertragsnaturschutzberaterinnen und –berater als naturschutzfachlich geeignet eingestuft sein. Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren sind im Kreishaus am Ludwigshafener Europaplatz erhältlich. Ansprechpartner: Pirmin Müller, Telefon 0621-5909-421, und Stefan Hänzel, -423.