Bienwald-Radweg: Planfeststellungsverfahren läuft

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Für den Bau des Rad- und Gehweges entlang der Landesstraße 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt hat der Landesbetrieb Mobilität in Speyer nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die beteiligten Träger, wie auch der Landkreis Südliche Weinstraße, haben die Möglichkeit bis zum 24. Juli 2012 eine Stellungnahme abzugeben.

„Der Radweg ist dringend notwendig. Die L 545 mit dem Fahrrad zu befahren ist sehr gefährlich. Der Verkehr hat insbesondere an den Wochenende durch den Ausflugsverkehr sehr zugenommen“, so Landrätin Theresia Riedmaier. Man wisse, dass die Verwirklichung des Radweges mit den Fortschritten beim Bienwaldprojekt einhergehe und man sei sich auch dessen bewusst, dass der Fahrradweg ohne Bienwald-Naturschutzprojekt gewiss nicht hätte zeitnah verwirklicht werden könne, so Riedmaier.

Der vorgelegte Entwurf sieht einen 11 Kilometer langen Rad- und Gehweg parallel der Landesstraße vor. Die Baumaßnahme soll in zwei Abschnitten erfolgen. Der Radweg beginnt im Landkreis Südliche Weinstraße direkt am Bahnübergang am Ortsausgang von Steinfeld und wird bis zum Ortsschild Bienwaldmühle vor dem bestehenden Durchlassbauwerk des Hessbachs gebaut. Der weitere Bauabschnitt schließt dann im Landkreis Germersheim an die Bebauung am Ortsausgang der Bienwaldmühle an und verläuft weiter bis zum Ortsschild Scheibenhardt, dort geht der neue Weg dann in die Maxstraße über. Der geplante Rad- und Gehweg ist mit einer befestigten Breite von 2,50 Metern in bituminöser Bauweise vorgesehen.

Selbstverständlich ist beabsichtigt, den „Deutsch-Französischen PAMINA-Radweg Lautertal“ an den Bienwald-Radweg anzubinden.

Seit Jahren bemühen sich die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim um diesen Radweg. Eine besondere Problematik bei Planung war die Trassenführung, die durch ein FFH- und Vogelschutzgebiet verläuft; erschwerend kamen weitere naturschutzfachliche und wasserrechtliche Schwierigkeiten hinzu. Außerdem ist bei einer Länge des Radweges von 11 Kilometern ein großer Flächenverbrauch zu konstatieren, der durch geeignete Ausgleichsflächen zu kompensieren ist.

Aus diesen Gründen waren in diesem ökologisch höchst sensiblen Umfeld umfassende landespflegerische Erhebungen erforderlich. Ein Planungsbüro hat einen landespflegerischen Begleitplan erstellt; die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung ist beauftragt. In dem nun vorliegenden Plan sind alle möglichen Konfliktpunkte aufgearbeitet.