Nächtliches Baden im Waldschwimmbad: Kein Spaß, sondern Hausfriedensbruch

In der Nacht vom 24. auf den 25. Mai haben sich vier Erwachsene illegal Zutritt zum Lorscher Waldschwimmbad verschafft, um zu baden. Hierdurch wurde ein Polizeieinsatz ausgelöst. Die Namen der Personen konnten aufgenommen werden. Mittlerweile hat die Stadt Lorsch gegen alle vier Personen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet.

Hausfriedensbruch im Lorscher Waldschwimmbad ist kein Kavaliersdelikt, das ohne weitere Folgen bleibt. Wie es die Haus- und Badeordnung des Waldschwimmbades Lorsch vorschreibt, kommt auf die Straftäter außer einer Anzeige eine Geldstrafe von 60 € pro Personen für das illegale Benutzen des Waldschwimmbades zu. Auch in Zukunft wird man solche Vorfälle mit gleichem Strafmaß verfolgen.

Schon Tags zuvor mussten die Bademeister im Schwimmbad Verweise gegen drei Personen aussprechen. Diese standen offensichtlich unter Drogeneinfluss. Trotz mehrmaliger Aufforderung verließen sie das Schwimmbad nach offizieller Beendigung des Badebetriebs nicht, sondern benutzten es weiter.

Wie bei nächtlichen Eindringlingen sind die verantwortlichen Personen im Waldschwimmbad angewiesen, gegenüber Besucherinnen und Besuchern, die offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen oder solchen, die sich nicht an die Anweisungen halten, strikt gemäß der Haus- und Badordnung vorzugehen und solche Vergehen konsequent zu ahnden.