Umgestaltung des Friedhofs Queichheim

In den letzten Jahren gab es auf dem Hauptfeld des Queichheimer Friedhofs (Felder „links“, „rechts“, „Mitte“ und „Süd“) vermehrt Probleme mit Wassereinlagerungen in Gräbern. Mindestens 70 Zentimeter unterhalb der Grabsohle muss die Erde trocken sein. Diese für eine ordnungsgemäße Zersetzung von Leichen bestehende Bodenanforderungen konnten teilweise nicht mehr gewährleistet werden. Deshalb soll nun der Friedhof in Queichheim so umgestaltet werden, dass Erdbestattungen auf Dauer und im Einklang mit den bestattungsrechtlichen Vorgaben möglich sind.

„Unser Ziel ist es, den Friedhof in Queichheim dauerhaft zu sichern und für die Zukunft ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stellen“, betonte Bürgermeister Thomas Hirsch als zuständiger Ordnungsdezernent.

Gemeinsam mit den beteiligten Behörden, Fachleuten und Gremien wurde nun ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen erarbeitet. „Besonders die Erörterung mit dem Ortsbeirat hat dabei nochmals wertvolle Hinweise ergeben“, erläutert Stefan Joritz als Leiter des städtischen Rechtsamts.

Das bislang noch unbelegte Feld „Ost“ soll nun so ertüchtigt werden, dass rund 136 Tiefgräber und somit etwa 240 zusätzliche Bestattungsmöglichkeiten bis Ende 2014 zur Verfügung stehen.

Auf dem Hauptfeld des Friedhofs sollen nach wie vor Urnenbestattungen ohne Einschränkungen möglich sein. Auch einfachtiefe Erdbestattungen sollen möglich bleiben, sofern an der Grabstätte noch ein Nutzungsrecht besteht. Besteht dieses Recht nicht mehr, kann es verlängert und eine Erdbestattung ausnahmsweise genehmigt werden, sofern zur Bestattung Hilfsmittel, wie eine so genannte „Grabhülle“, verwendet wird, die die ordnungsgemäße Zersetzung des Leichnams garantiert.

Doppeltiefe Bestattungen können auf dem Hauptfeld nicht mehr angeboten werden. Den Betroffenen Bürgern sollen wahlweise auf dem Feld „Ost“ ein doppeltief nutzbares Grab unter Anrechung der noch vorhandenen Nutzungszeit, eine finanzielle Entschädigung in Form von Rückerstattung anteiliger Nutzungsentgelte oder der Tausch eines Tiefgrabes gegen ein angrenzendes Einfachgrab angeboten werden.

„Mit diesem Entwurf wollen wir für die Queichheimer Bürgerinnen und Bürger die bestmögliche Lösung finden und versuchen allen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht zu werden“, so der Queichheimer Ortsvorsteher Jürgen Doll.

Auf dieser Grundlage erarbeitet die Stadtverwaltung eine Änderung der Friedhofsatzung und stellt diese den Queichheimer Bürgerinnen und Bürgern in öffentlicher Sitzung vor.