Aufzug der Nationaldemokratischen Partei Deutschland (NPD) am 1. Mai in Mannheim-Neckarau

Die Stadt Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim informieren über Aufzug der NPD am 1. Mai.

Mit der Anmeldung einer Versammlung durch die NPD, Kreisverband Rhein-Neckar, für den 1. Mai 2012 in Mannheim begann für Stadt und Polizei eine intensive Abstimmungs- und Planungsphase. Erwartungsgemäß formierte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Absichten der NPD sehr schnell ein Bündnis von Interessensgruppen, Organisationen und Parteien, die deutlich zum Ausdruck brachten, dass ein Aufmarsch von Angehörigen einer rechtspopulistischen Partei in Mannheim nicht gewünscht ist und auf Widerstand aus der Bürgerschaft stoßen wird. Diverse Interessensgruppierungen rufen mittlerweile zu eigenen Gegenveranstaltungen mit dem Ziel auf, den Aufmarsch der NPD zu verhindern. Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat sich einstimmig gegen diese Veranstaltung positioniert.

Die Stadt Mannheim hat als zuständige Versammlungsbehörde nach Prüfung der Rechtslage die angemeldete Versammlung der NPD verboten. Die abschließende Gerichtsentscheidung hierzu steht noch aus, sie wird für Montag, den 30. April, erwartet.

Die Polizei Mannheim sieht sich nun aufgrund der ihr gebotenen Neutralität mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, die ungehinderte Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit für Jedermann zu gewährleisten. Rege Meinungskundgabe sowie friedlich gearteter Protest werden toleriert und entsprechen im Übrigen auch unserer demokratischen Grundordnung. Gewalt hingegen, aus welcher Richtung auch immer, wäre keine zulässige und tolerierbare Reaktion auf eine gegebenenfalls gerichtlich zugelassene Veranstaltung.

Sollte die Verbotsverfügung der Stadt Mannheim aufgehoben werden, haben die Stadt als Versammlungsbehörde und die Polizei als Sicherheitsorgan diese Entscheidung zu respektieren und die Versammlung der NPD zu ermöglichen.

Polizei und Stadt Mannheim sagen „Ja“ zur Versammlungsfreiheit, aber ein deutliches „Nein“ zu Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Straftaten gegenüber Personen und Sachen. Diese Prinzipien bestimmen das Einsatzkonzept von Stadt und Polizei gleichermaßen. Mit einem starken Aufgebot von Polizeikräften werden eventuell unfriedliche Aktionen konsequent unterbunden und verfolgt. Gemeinsames Ziel von Stadt und Polizei ist es, Beeinträchtigungen für den öffentlichen Personen- und Fahrzeugverkehr so schnell wie möglich zu beseitigen. Die unmittelbar vor Ort betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden werden am Montag, 30. April, mit einem Flugblatt über mögliche Beeinträchtigungen informiert. Ferner ist am Montag, 30. April, in der Zeit von 9.00 bis 22.00 Uhr und am 1. Mai ab 7.00 Uhr ein gemeinsames Bürgertelefon unter der Rufnummer 0621/174-6500 eingerichtet. Hier stehen wir dem Bürger mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen über die polizeilichen Maßnahmen finden sie im Internet unter www.polizei-mannheim.de.

Die Stadt Mannheim hat bisher alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft um die Demonstration zu verhindern und auch gegenüber dem Veranstalter keinen Zweifel daran gelassen, dass es in Mannheim keinen Platz für rechtsextreme Auffassungen gibt. Gleichzeitig ist die Stadt Mannheim als zuständige Versammlungsbehörde und Kreispolizeibehörde an das Grundgesetz gebunden und zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet. Daher wird die Stadt, sollte das Versammlungsverbot letztlich gerichtlich aufgehoben werden, auch die Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit durch Dritte gewährleisten müssen. Dabei stehen der Schutz der Bürgerschaft, aber auch der Demonstranten, an oberster Stelle. Hierzu werden Auflagen erlassen, die helfen die Erreichung dieses Ziels zu garantieren.

Polizei und Stadt Mannheim stehen für Bürgerorientierung, Rechtsstaatlichkeit sowie Toleranz und werden Fremdenhass und Gewalt nicht akzeptieren. Sie werden, wie es die Bürger Mannheims gewohnt sind, jederzeit ansprechbar sein, konsequent handeln und ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen.