Alkohol vom Lieferdienst ist nachts verboten

Manche Bring- und Lieferdienste (z. B. Pizza-Services) bieten ihren Kunden auch nachts alkoholische Getränke ‚frei Haus‘ an. Die Stadt Mannheim weist daher darauf hin, dass Bring- oder Lieferdienste unter die Regelung des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg fallen, die den Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 22 Uhr und fünf Uhr untersagt. Diese Vorgabe gilt für Lieferdienste genauso wie für Supermärkte oder Tankstellen.

Ziel der Vorschrift ist es, Straftaten und Ordnungsstörungen wie Lärm oder die Belästigung von Passanten zu vermeiden, die häufig nachts unter Alkoholeinfluss auftreten. Außerdem sollen Gesundheitsgefahren wegen übermäßigen Alkoholkonsums verringert werden. Nachgewiesene Verstöße gegen das Alkoholverkaufsverbot werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet.