ADD genehmigt städtischen Haushalt 2012 mit Auflagen

Am 20. Dezember hatte die Stadt Neustadt an der Weinstraße ihren Haushaltsplan für 2012 an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier übermittelt, zwei Monate hatten diese Zeit für die Prüfung, nun liegt das Ergebnis vor.

Gestern wurde das Thema im Stadtrat diskutiert, alle Fraktionen stimmten der Änderung der Haushaltssatzung 2012 zu.

Demnach wurden der Stadt die geplanten Investitionskredite in Höhe von knapp 3,6 Millionen Euro genehmigt. Auch der Stellenplan blieb ohne Beanstandungen. Versagt hat die ADD die Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2014 für den Bau der Halle Haardt. 1,1 Millionen waren beantragt, die Halle sollte insgesamt 2,5 Millionen Euro kosten. „Wir haben derzeit keine Möglichkeit mehr, die Halle zu bauen“, stellt der städtische Finanzchef Stefan Ulrich fest. Abgelehnt wurde auch eine so genannte Verpflichtungsermächtigung (was soviel bedeutet wie „Grünes Licht für Investitionen in der Zukunft“) für den Eigenbetrieb Stadtentsorgung in Höhe von 500.000 Euro. Die Begründung hier: Die für unvorhergesehene Maßnahmen vorgesehenen Mittel seien nicht hinreichend genug konkretisiert. „Wenn konkrete Maßnahmen auftauchen, was nach unseren Erfahrungen normalerweise der Fall ist, werden die im Nachtragshaushalt berücksichtigt“, erklärt Oberbürgermeister Hans Georg Löffler.

Geht es nach dem Willen der ADD, wird der Hebesatz für die Gewerbesteuer um mindestens 10 Prozent auf 400 Prozent angehoben. Damit läge Neustadt an der Weinstraße immer noch knapp unter dem Landesdurchschnitt der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, so die ADD. Die Grundsteuer B soll um mindestens 20 Prozent auf ebenfalls 400 Prozent steigen. Beides wird für das Haushaltsjahr 2013 gefordert. Zum Vergleich: In Frankenthal liegen die Hebesätze bei der Gewerbesteuer bei 410, in Landau bei 399, in Bad Dürkheim bei 356, in Hassloch bei 380 und in Speyer bei 405 (Stand 2011). Bei der Grundsteuer B bei 380, 430 beziehungsweise 400. „Die Erhöhungen müssen nicht sofort, aber zielgerichtet erfolgen“, erklärt Löffler. Es werde erwartet, dass sie spätestens bei den Haushaltsberatungen 2013 diskutiert werden.

„Im Rahmen des Entschuldungsfonds des Landes erhalten wir 800.000 Euro jährlich“, ergänzt Ulrich. „Die ADD hat schon angedroht, dass, sollten wir die Steuern nicht erhöhen, dies Auswirkungen auf Auszahlungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfond haben könnte.“

Auch mit der Sportplatzverlegung in Lachen-Speyerdorf tue sich das Land schwer. Aus Sicht der ADD läge noch kein Nachweis vor, dass die Maßnahme haushaltsneutral sei oder eine Ausnahme nach Verwaltungsvorschrift (VV) 4.1.3 zu Paragraph 103 Gemeindeordnung darstelle. Das derzeitige Konzept sieht einen städtischen Kostenanteil in Höhe von 300.000 Euro vor, mit dem ein eventuelles Altlastenrisiko auf dem bisherigen Sportgelände mitgetragen werden soll, erklärt der Finanzchef. Die oben genannte VV setzt voraus, dass entweder die Maßnahme unabweisbar ist (zum Beispiel bei Gefahr im Verzug) oder die Maßnahme den Haushalt der Kommune nicht belastet oder der kommunale Eigenanteil zur Finanzierung einer Maßnahme vorgesehen ist, die vom Land gefördert wird und dem Gemeindewohl dient.

Zu diesem Thema steht noch ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister Hans Georg Löffler und dem Innenministerium in Mainz aus.

Die städtischen Aufwendungen für Soziale Leistungen sind um weitere 33,95 Euro je Einwohner auf 719,10 Euro gestiegen. Deshalb wird Neustadt an der Weinstraße von der ADD die Teilnahme an Benchmarking-Prozessen empfohlen. „Das machen wir sowieso, deshalb fällt diese Empfehlung auf fruchtbaren Boden“, so Löffler.