Schülerbeförderung im Schuljahr 2012/2013 im Landkreis Germersheim

Für viele Schülerinnen und Schüler fällt ab dem Schuljahr 2012/13 der Eigenanteil an den Kosten der Schülerbeförderung weg.

Diese Änderung des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I (Klassenstufe 5 bis 10) der weiterführenden Schulen sowie der Berufsfachschule I + II und des Berufsvorbereitungsjahres soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Das bedeutet, dass der Eigenanteil für die Beförderung zu den weiterführenden Schulen im Landkreis Germersheim übernommen wird, wenn u. a. die Schülerinnen und Schüler Ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich bzw. der kürzeste und nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und weiterführenden Schule länger als vier Kilometer ist.

Weitere ausführliche Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis liegen in den jeweiligen Schulen aus oder sind bei der Kreisverwaltung Germersheim (Rebecca Kühlmann, Tel. 07274/53-418, Arthur Jung 07274/53-335) erhältlich bzw. unter www.kreis-germersheim.de „Schülerförderung ONLINE“ veröffentlicht.