Hunde ohne Leine gefährden andere Tiere

Gemeinsam mit den ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten appelliert die Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde an alle Hundehalter, ihre vierbeinigen Begleiter gerade jetzt im Frühjahr auch außerhalb der bebauten Bereiche an die Leine zu nehmen.

Wo Hunde häufig frei herum liefen, werde immer wieder eine starke Beeinträchtigung der Brut von Feldlerchen, Rotkehlchen und Nachtigallen festgestellt. Diese Arten seien Boden- und Heckenbrüter. Deren Nester befänden sich auf ebener Erde oder in Bodennähe. Diese angeborene Nistplatzwahl berge einen erheblichen Nachteil: Gelege und Jungvögel seien von Feinden leicht zu finden. Was in ungestörter Wildnis unproblematisch sei, werde bedenklich, wenn – wie im Außenbereich der kreisangehörigen Gemeinden häufig der Fall – unnatürliche Beutesucher wie nicht angeleinte Hunde umherstreiften und auf diese Weise Nester zerstörten.

Selten gewordene Arten wie Ziegenmelker und Wiesenpieper, die ohnehin fast nur noch in geschützten Arealen vorkämen, sein durch stöbernde Hunde mancherorts so gut wie verschwunden, beklagen Kreisverwaltung und Naturschutzbeauftragte. Auch Rehe und anderes Wild würden auf qualvolle Weise ins Jenseits befördert. Es gehe dabei nicht nur um den Biss des hetzenden Hundes, auch die Flucht des Wildes stelle eine tödliche Gefahr dar. Nicht selten endeten solche panikartigen Fluchten nämlich in Zäunen. Von Hunden gehetzt, verletzten sich Wildtiere oft schwer. Mitunter liefen sie dabei auf die Straße und vor das nächste Auto. So würden dann sogar Menschenleben gefährdet.

In den Monaten März, April und Mai sei die Gefahr für Wildtiere, von Hunden gehetzt und dabei getötet zu werden, rund dreimal so hoch wie von August bis November. Im April habe man die höchste Zahl an gerissenen Rehen zu beklagen. Das liege zum einen an der schlechten körperlichen Verfassung der Wildtiere, die gerade diesmal einen recht harten Winter hinter sich hätten, zum andern aber auch daran, dass die weiblichen Tiere jetzt hochträchtig und damit auch eine leichtere Beute für frei laufende Hunde seien. Ähnliches gelte später für die im Frühling geborenen Jungtiere.

Untere Naturschutzbehörde und Naturschutzbeauftragte weisen daher auf die Verantwortung und die Aufsichtspflicht der Hundehalter hin. Vielerorts enthielten Natur- oder Landschaftsschutzverordnungen sowie kommunale Gefahrenabwehrverordnungen dazu konkrete Anordnungen. Hinweisschilder verdeutlichten das. Wer derartige Regelungen nicht beachte, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Auch 2012 habe die untere Naturschutzbehörde das verbotswidrige Freilaufenlassen von Hunden bereits wieder mehrfach mit Bußgeldern ahnden müssen.