Abkochgebot für Trinkwasser in Neckargemünder Stadtteilen

Das Gesundheitsamt Heidelberg hat für die Neckargemünder Ortsteile Mückenloch und Neckarhäuserhof ein Abkochgebot ausgesprochen: Aus Vorsorgegründen muss das Trinkwasser in diesen Ortsteilen abgekocht werden. Bei Routinekontrollen haben die Stadtwerke Neckargemünd eine erhöhte Keimzahl in Wasser, das aus Neckarsteinach zugepumpt wird, festgestellt. Der Wasserversorger hat das Wasser daher vorsorglich gechlort.

Wichtig ist, dass das Wasser beim Abkochen richtig aufsprudelt. Das gilt auch für Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber unmittelbar oder mittelbar mit Lebensmittel in Berührung kommt oder etwa zum Zähneputzen eingesetzt wird. Das Abkochen des Trinkwassers ist eine effektive und sichere Methode, damit das Trinkwasser keimfrei wird.

Die Stadtwerke Neckargemünd informieren umgehend, sobald das Abkochgebot vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben wurde. Für Rückfragen stehen die Melde- und Leitstelle der Stadtwerke Neckargemünd, Telefon: 06223 – 925 222, oder das Gesundheitsamt des Landratsamts Heidelberg, Telefon: 06221 – 522 1821, zur Verfügung.