Heidelberger Rechtswissenschaftler evaluieren das Europäische Insolvenzrecht

Die EU-Kommission hat das Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg mit der Evaluation der Europäischen Insolvenzverordnung betraut. Dieser Rechtsakt der Europäischen Union koordiniert Insolvenzverfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen, wie etwa im Fall der Lehman-Insolvenz.

Federführend in diesem auf zehn Monate angelegten Drittmittelprojekt mit Fördermitteln in Höhe von 200.000 Euro sind die Heidelberger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Burkhard Hess und Prof. Dr. Thomas Pfeiffer in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Paul Oberhammer von der Universität Wien.

„In der aktuellen Finanzkrise hat die Reform des Europäischen Insolvenzrechts für die EU-Kommission größte Priorität. Sie bezeichnet die Überarbeitung und Evaluation der Verordnung als eines der wichtigsten Vorhaben für das Jahr 2012“, sagt Prof. Hess, der Geschäftsführender Direktor des Instituts ist. Wie der Rechtswissenschaftler erläutert, umfasst der EU‐Rechtsakt auch Kleinverfahren, wie den „Insolvenztourismus“ deutscher Verbraucher nach Frankreich oder England. Die Durchführung des Evaluationsprojekts erfolgt in enger Kooperation mit dem Insolvenzverwalter Christopher Seagon von der Rechtsanwaltskanzlei Wellensiek (Heidelberg).

Das Institut für ausländisches und internationales Privat‐ und Wirtschaftsrecht berät und begleitet regelmäßig Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland und Europa und führt damit Wissenschaft und Praxis zusammen.