Kommunale Finanzen: Soforthilfe erforderlich – Verfassungsgerichtshof hat den Kommunalen Finanzausgleich eindeutig als verfassungswidrig bezeichnet

Der Landkreistag fordert angesichts des Urteils des Verfassungsgerichtshofes vom 14.02.2012 zum Finanzausgleich eine umgehende finanzielle Entlastung durch das Land. „Wir haben das Land aufgefordert, seine Verantwortung wahrzunehmen und die Leistungen an die Träger der Jugend- und Sozialhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) schon in einem Nachtragshaushalt ab 2012 aufzustocken; schließlich hat das höchste rheinland-pfälzische Gericht die Verfassungswidrigkeit der Finanzausgleiche der letzten fünf Jahre festgestellt“, so der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Dr. Winfried Hirschberger.

Wenn die Landesregierung jetzt nicht reagiere, werde ein verfassungswidriger Zustand einfach fortgeschrieben. Dies sei angesichts der Bedeutung der Sache nicht angemessen. Der Kuseler Landrat reagiert auf eine Presseverlautbarung aus dem Ministerium der Finanzen, wonach die Haltung des Landkreistages zum verfassungswidrigen Finanzausgleich, mithin zu einem verfassungswidrigen wesentlichen Bestandteil des Landeshaushalts „als Unsinn“ bezeichnet wird.

„Diese Appelle aus dem Finanzministerium sind in der Sache nicht zweckdienlich“, fährt Dr. Hirschberger fort. Sie ignorierten die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes, dass die kommunale Verschuldung in Rheinland-Pfalz zum allergrößten Teil auf bundes- und landesgesetzlichen Regelungen beruht, auf die die Kommunen bei der Aufgabenwahrnehmung keinerlei Einfluss haben. Schließlich habe der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die über Jahrzehnte gewachsene kommunale Finanzkrise von Verfassungs wegen ein zeitnahes Zusammenwirken aller Ebenen erfordere. „Die Landkreise sind seit Jahren um Haushaltskonsolidierung bemüht, müssen aber tagtäglich erfahren, dass durch höhere Standards in der Bundes- und in der Landesgesetzgebung diese Bemühungen nahezu konterkariert werden. Es ist Zeit, den Landkreisen und den kreisfreien Städten sofortige Hilfen zukommen zu lassen. Schließlich hat der Verfassungsgerichtshof mehrfach auf die bestehende finanzielle Notsituation der rheinland-pfälzischen Kommunen aufmerksam gemacht. Gegenseitige Schuldzuweisungen sind fehl am Platze“, so Dr. Hirschberger weiter. „Im Gegenteil, die Damen und Herren Landräte stehen für Gespräche mit der Landesregierung über Maßnahmen zur Behebung der Unterfinanzierung der rheinland-pfälzischen Kreise jederzeit zur Verfügung. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Maßnahmen, mit denen die Kreise Einsparpotenziale bei der Aufgabenwahrnehmung verwirklichen können“, so der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz abschließend.