SGD Süd erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Rheinhauptdeiches in der Gemarkung Ludwigshafen-Rheingönheim (sog. Giulini-Deich)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Rheinhauptdeiches in der Gemarkung Ludwigshafen – Rheingönheim (sog. Giulini-Deich) erlassen. Wie Vizepräsident Willi Tatge erläutert, liegen damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung der Hochwassersituation für die Stadt Ludwigshafen vor.

Mit der Baumaßnahme soll im Sommer 2012 begonnen werden. Die für den Deichausbau notwendigen Baumfällarbeiten entlang des Deiches müssen jedoch bereits jetzt durchgeführt werden, da diese Arbeiten aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften bis 29.02.2012, also vor Beginn der Vegetationsperiode und der Brutzeit, abgeschlossen sein müssen. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 1,5 Mio. Euro. Der gesamte Planfeststellungsbeschluss wird auf der Internetseite der SGD Süd (www.sgdsued.rlp.de) veröffentlicht.

Anlass zum Ausbau des Giulini-Deiches geben Beobachtungen der letzten Jahre und darauf gegründete neuere technische Erkenntnisse, die belegen, dass Deiche einschließlich ihres jeweiligen Untergrundes einem Alterungsprozess unterliegen. Um auch künftig die Funktionsfähigkeit der Deiche zu gewährleisten, ist eine Grundinstandsetzung erforderlich. “Ohne eine Verbesserung des derzeitigen Hochwasserschutzes am Rheinhauptdeich bestünde die Gefahr von Überflutungen, was unmittelbar zu erheblichen materiellen Schäden an der betroffenen Bebauung, aber auch in Land- und Forstwirtschaft führen würde“, erläutert Tatge die Notwendigkeit der Maßnahme.

Die Beseitigung der sechs alten Sommerlinden am südlichen Straßenrand der K7 erfolgt aus Gründen der Deichsicherheit, da sie im Deichschutzstreifen des ehemaligen Rheinhauptdeiches entlang der K7 stehen. Aus Sicherheitsgründen ist in diesem Schutzstreifen jeglicher Bewuchs von Bäumen und Sträuchern verboten, um eine Durchwurzelung des Deichs zu verhindern. Ein zeitnaher Zeitpunkt für die Ersatzpflanzungen ist als Nebenbestimmung in den Beschluss aufgenommen worden.