Wohnraumförderung 2012 – Bauen, kaufen, modernisieren in Rheinland-Pfalz für 1,7 Prozent

Im Jahr 2012 führt das Land Rheinland-Pfalz seine Programme „Modernisierung“ und „Wohneigentum“ im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fort. Die aus der Fusion der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH und der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) hervorgegangene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt die Förderprogramme um.

Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen sowie den Ersatzneubau nach Abriss fördert das Land Rheinland-Pfalz mit Zinsgarantiedarlehen. Die Konditionen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung. Die Höhe des Zinsgarantiedarlehens richtet sich neben der Höhe des Haushaltseinkommens und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen auch nach dem Standort des Objektes.

Wer seine Wohnimmobilie modernisieren möchte, kann ein Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank für einen Zinssatz von 1,7 Prozent jährlich beantragen. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sind Einkommensgrenzen zu beachten. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, barrierefreie Maßnahmen sowie die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts.

Im Modernisierungsprogramm bietet das Land auch Investitionszuschüsse in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen, an. Den Zuschuss gibt es nur für bestimmte Maßnahmen.

Für Zinsgarantiedarlehen gilt: Im Wohneigentumsprogramm und bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird vor Antrag über die Hausbank eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt. Diese Bestätigung stellt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aus.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991, E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de, sowie die
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz. Zuständige Sachbearbeiter, Frau Martina Jung, Tel.: 06341 940201, E-Mail: Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de. Herr Hans Zorn, Tel.: 06341 940202, E-Mail: Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de.
Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.de.