Die Waffenbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße informiert

Die Waffenbehörden sind verpflichtet, die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung hin zu prüfen.

Bisher wurden für diese sogenannte Regelüberprüfung keine Gebühren erhoben. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht jedoch in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bestätigt hat, ist die Waffenbehörde gehalten, für diese Verwaltungshandlung eine Gebühr zu berechnen. Diese Gebührenerhebung gilt für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse (z. B. Waffenbesitzkarte und „Kleiner Waffenschein“) und ebenfalls unabhängig davon, wie viele Waffen jemand besitzt. Eine Vorankündigung der Regelüberprüfung erfolgt nicht.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße informiert darüber, dass ab sofort für die Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Gebühr in Höhe von 30,- € erhoben wird. Nach erfolgter Überprüfung erhalten die Erlaubnisinhaber einen Gebührenbescheid.
Weitere Informationen zum diesem Thema sowie zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:
06341/940-319 (Frau Hünich)
06341/940-320 (Frau Wolf)
06341/940-328 (Frau Adam)