Karneval und Jugendschutz

Nur noch wenige Tage bis der Höhepunkt der sogenannten 5. Jahreszeit erreicht ist. Prunksitzungen, Faschingsbälle und Umzüge werden von allen Generationen gerne besucht. Damit die heitere Stimmung nicht umschlägt, sollten einige Regeln und Gesetze nicht nur von Jugendlichen, sondern vor allem auch von Erwachsenen beachtet werden. Darauf weist der „Runde Tisch Kinder- und Jugendschutz“ hin.

Dass Alkohol nicht zwangsläufig zur guten Stimmung gehören muss, gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche. Sie reagieren bereits auf geringe Alkoholmengen sehr viel empfindlicher. Umso gefährlicher sind Konsumformen wie z.B. das Rauschtrinken (binge drinking) oder das „Komasaufen“, bei dem danach jegliche Kontrolle über den Körper verloren wird. Hier besteht vor allem auch die erhöhte Gefahr einer Alkoholvergiftung.

Das Jugendschutzgesetz regelt klar die Abgabe und den Konsum von Alkohol: Verboten ist die Abgabe und der Konsum bei Jugendlichen unter 16 Jahren. Ab 16 Jahren sind Bier, Wein, Mixgetränke mit Bier und Wein erlaubt. Harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und deren Mixgetränke (nach dem Gesetz sog. branntweinhaltige Getränke) dürfen an Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt werden. Verstöße dagegen können eine Geldbuße bis zu 3000 Euro nach sich ziehen.

Faschingsumzüge sind häufig „Trinkstätten“ für Kinder und Jugendliche. Durch die Vorbildfunktion einiger Erwachsener fühlen sich Kinder und Jugendliche motiviert und in ihrem Konsumverhalten bestätigt, dass Alkohol zum Fasching und der Vollrausch einfach dazugehören. Um die Tradition des gemeinsamen Feierns und Fröhlichseins an Fasching zu erhalten, sollte der maßvolle und verantwortliche Umgang mit Alkohol im Vordergrund bleiben. Aufgrund von Erfahrungen und Beobachtungen durch die Polizei- und Ordnungsbehörden, kann eine fröhliche und ausgelassene Laune durch übermäßigen Alkoholkonsum schnell in eine aggressive Stimmung umschlagen. Der „Runde Tisch Kinder- und Jugendschutz“ des Landkreises Germersheim appelliert an alle Erwachsene, sich ihrer Vorbildfunktion bewusst zu sein und sich entsprechend zu verhalten. Auch die Umzugsteilnehmer dürfen sich während eines Umzuges ihrer Verantwortung nicht entziehen. Sobald Gefährdungssituationen durch übermäßigen Alkoholkonsum erkennbar sind, sollte couragiertes Verhalten gezeigt und entsprechend darauf reagiert werden.

Erstmals werden in diesem Jahr auch verstärkt Kontrollen bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche in Supermärkten und sonstigen Alkoholabgabestellen vor den geplanten Umzügen in den umliegenden Dörfern und Städten durchgeführt. Testkäufe in der Vergangenheit haben gezeigt, dass noch erhebliche Defizite in den Verkaufsstellen bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes herrschen.

Folgende Mitglieder des „Runden Tisches Kinder- und Jugendschutz“ bieten Eltern, Vereinen und Gewerbetreibenden Informationen und Beratung zum Thema Jugendschutz und nehmen Hinweise auf Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen entgegen:
Polizeidirektion Landau, Herr Bachmann, Tel. 06341/ 287-108,
Polizeiinspektion Germersheim, Herr Scholz, Tel. 07274/ 958-220,
Polizeiinspektion Wörth am Rhein, Frau Vogel, Tel: 07271/ 9221-26,
Kreisjugendamt Germersheim, Herr Sabatus, Tel. 07274/ 53-372,
sowie die jeweiligen Ordnungsämter der Verbandsgemeinden im Landkreis und in den Städten Germersheim und Wörth.