Tierschutz und Tierseuchen

Die Stadtverwaltung Worms teilt mit, dass die Aufgaben des Vollzugs der tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften ab dem 01.01.2012 von der Stadtverwaltung Worms auf die Kreisverwaltung Alzey-Worms übergegangen sind. Grundlage für die Übertragung der Aufgaben ist das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform, das bereits im Jahre 2010 verabschiedet wurde.

Es sieht verschiedenste Zuständigkeitsänderungen vor, darunter auch neue Aufgabenverteilungen wie im Falle des Vollzugs der tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften. Die meisten der Zuständigkeitsänderungen sind am 01.01. dieses Jahres in Kraft getreten.

Im Aufgabengebiet Tierschutz gehören hierzu Genehmigungsverfahren für Tierhaltungen nach dem Tierschutzgesetz, die Überwachung privater und gewerblicher Tierhaltungen (z. B. Zirkusbetriebe) sowie tierschutzrechtliche Anordnungen bei Beanstandungen und Verstößen privater Tierhaltungen. Bürgeranliegen oder -beschwerden sind nun direkt an die Kreisverwaltung zu richten. Der Vollzug der Aufgaben nach dem Landeshundgesetz (gefährliche Hunde) bleibt dagegen unverändert bei der Stadtverwaltung Worms.

Im Bereich Tierseuchen werden z. B. die Führung der Tierbestandsdatei für anzeigepflichtige Tierarten (Vieh, Geflügel, Pferde, Bienen etc.) sowie die Überwachung von Untersuchungs- und Impfpflichten für bestimmte Tierbestände zur Kreisverwaltung verlagert. Auch für Genehmigungen für Zucht und Handel mit Papageien und Sittichen, die Anzeigen von Viehausstellungen und den Vollzug des Monitoringprogramms für die Bekämpfung der Tollwut ist die Stadtverwaltung nun nicht mehr zuständig.
Das Aufgabengebiet der Tierkörperbeseitigung verbleibt dagegen bei der Stadt Worms.

Die Kontaktdaten der seit 01.01.2012 zuständigen Behörde lauten:

Kreisverwaltung Alzey-Worms
Abteilung 7 Veterinär- und Gesundheitsamt
An der Hexenbleiche 36
55232 Alzey, Tel.: 06731/408-0
E-Mail veterinaeramt@kreis-alzey-worms.de