Anmeldung zur Hundesteuer nicht vergessen

Er sitzt unter dem Weihnachtsbaum, wedelt putzig mit dem Schwanz und ist der Star des Abends. Viele Mannheimer Familien bekommen um die Weihnachtszeit tierischen Zuwachs in ihren Wohnungen. Daher weist die Stadt Mannheim nach den Feiertagen darauf hin, dass alle Hunde angemeldet werden müssen.

Für die Anmeldung gilt eine Frist von einem Monat nach Beginn der Hundehaltung bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat. Das kann schriftlich oder persönlich beim Steueramt der Stadt Mannheim, E 4, 10, 68159 Mannheim oder bei den Bürgerdiensten in den Stadtteilen erfolgen. Auch unter www.mannheim.de steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Die Gemeinden in Baden-Württemberg sind durch das Kommunalabgabengesetz verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben, deren Höhe der Gemeinderat festlegt. In Mannheim beträgt sie seit 2004 unverändert 108 Euro pro Jahr für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund 216 Euro. Für einen so genannten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund werden 648 Euro fällig. Halter von nicht oder nicht rechtzeitig angemeldeten Hunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Hunden hält das Steueramt bereit: Unter den Rufnummern 0621-293-3012, -3013, -3014, -3015 und -3016.