Jetzt im ganzen Land: Lebenspartnerschaften im Standesamt

Ab 2012 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in ganz Baden-Württemberg ihre Lebenspartnerschaften in den Standesämtern besiegeln. Das hat der Landtag am 7. Dezember beschlossen. Bisher war das vielerorts nur in den Räumen von Landrats- oder Bürgerämtern möglich.

Für Mannheimer Paare ist das nichts Neues: Sie können schon seit Juli 2006 ihre Lebenspartnerschaft in den Trausälen des Standesamts eingehen. Möglich war das, weil Mannheim als Stadtkreis neben der kommunalen Aufgabe des Standesamts gleichzeitig die Aufgaben der so genannten unteren Verwaltungsbehörde wahrnimmt, die für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zuständig ist. Damit stand gleichgeschlechtlichen Paaren in Mannheim schon länger die Auswahl unter 20 verschiedenen Trauorten offen.

Durch die landesweite Neuregelung haben jetzt auch auswärtige Paare die Wahl unter allen Mannheimer Trauorten: Ob kurfürstliches Schloss, Teehaus und Klangoase im Luisenpark, Maritim Parkhotel oder Steigenberger, Altes Rathaus am Marktplatz oder einen der Trausäle in den Stadtteilen.

Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft erfolgt wie bei einer Eheschließung beim Standesamt des Wohnorts. Dabei prüft das Standesamt, ob alle Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft vorliegen. Dazu gehört beispielsweise dass beide Partner volljährig und geschäftsfähig sind und in keiner bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das Anmelde-Standesamt übermittelt danach die Unterlagen zum Standesamt des Wunsch-Trauortes.