Untersagung der Weiterfahrt

Am späten Freitagabend, 29.08.2014, gegen 23.40 Uhr, wurde in der Herzog-Otto-Straße ein 52-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da Alkoholgeruch in der Atemluft wahrnehmbar war, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,42 ‰ Atemalkoholkonzentration ergab.

Da der Verkehrsteilnehmer knapp unter dem strafbaren Promillewert war, wurde ihm die Weiterfahrt bis zur Nüchternheit untersagt. Weitere Konsequenzen hat er nicht zu erwarten.