Einführung einer gebührenfreien BioEnergietonne

In seiner heutigen Sitzung hat der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises wesentliche Änderungen in der Abfallwirtschaft beschlossen.

Erfreuen wird die Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises, dass ab dem 01.01.2012 die bisherige Biotonne als gebührenfreie BioEnergietonne angeboten wird. Diese kann wie bisher für Obst- und Gemüsereste, Laub, Rasenschnitt, Kaffee- und Teefilter, Eierschalen – kurzum für alle biologisch abbaubaren und organischen Abfälle – genutzt werden.
Die BioEnergietonne gibt es in den Größen 80, 120 und 240 Liter. Der Leerungsrhythmus wird wie bisher 14-täglich angeboten.

Die Biotonne wird derzeit als freiwillige Lösung angeboten, d.h. es bleibt jedem Haushalt selbst überlassen, ob der Biomüll getrennt erfasst wird oder nicht. Die Bioabfälle werden im Kompostwerk in Heidelberg kompostiert.

Für die Zukunft strebt der Rhein-Neckar-Kreis die Verwertung des Biomülls in Biogasanlagen an.
Bestellt werden können die BioEnergietonnen bei der AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH unter Tel. 07261/931-202 oder unter www.avr-rnk.de

Weiter hat der Kreistag darüber entschieden, dass ab dem nächsten Jahr holziger Grünschnitt, wie Äste und Zweige, gebührenfrei bei den Abfallanlagen der AVR GmbH in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg entgegengenommen werden. Der Grünschnitt wird zu Holzackschnitzel verarbeitet und dann in einem Biomasseheizkraftwerk thermisch verwertet und zur Erzeugung von Fernwärme genutzt.

Außerdem können ab dem 1. Januar 2012 Bioabfälle, wie Laub und Rasenschnitt, verwelkte Blumen und Stauden, Obst- und Gemüseabfälle bei den Abfallanlagen der AVR GmbH in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg gebührenfrei angeliefert werden.

Allerdings sind Mischanlieferungen von holzigem Grünschnitt und Biomüll gebührenpflichtig, da die Verwertungswege – Kompostierung oder thermische Verwertung – verschieden sind und das angelieferte Material getrennt werden muss, was wiederum Personalkosten verursacht.

Eine weitere Änderung betrifft die Anlieferung von Sperrmüll und Altholz aus Haushalten bei den Abfallanlagen. Diese werden ab dem nächsten Jahr bei den Abfallanlagen der
AVR GmbH in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg bis zu einer Menge von 4 m³ ohne Gebühren angenommen. Dies gilt aber nicht für Abfälle, die in Säcken verpackt sind, diese gehören zum Restmüll.

Wie bisher bietet die AVR auch im nächsten Jahr die Sperrmüll- und Altholzabholung nach vorheriger Anmeldung an, es ist daher nicht notwendig, dass der Sperrmüll zu den Abfallanlagen gebracht wird. Zumal private Anlieferer mit Wartezeiten bei den Abfallanlagen rechnen müssen, da die kommunalen Sammelfahrzeuge vorrangig bedient werden, damit sie ihren Sammelauftrag im Auftrag des Rhein-Neckar-Kreises fortführen können.

Mit den beschlossenen Änderungen in der Abfallwirtschaft verfolgt der Kreistag 2 Ziele:
Zum einen bekommen die Kreiseinwohner die Möglichkeit Gebühren zu sparen, da durch die Nutzung einer BioEnergietonne keine Leerungs- und Behältergebühren anfallen.
Zum anderen wird durch die kostenlose Annahme von Grünschnitt und Biomüll aktiv ein Beitrag zum Klimaschutz in der Region geleistet, da hier Erneuerbare Energien zur Energieerzeugung im Biomasseheizkraftwerk und künftig auch in Biogasanlagen zum Einsatz kommen.