Eigenanteil für die Schülerbeförderung entfällt für Schüler der Sekundarstufe I

„Ab dem Schuljahr 2012/13 müssen alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I der Gymnasien und der Integrierten Gesamtschulen keinen Eigenanteil für notwendige Schülerbeförderungen mehr bezahlen.

Diese Neuerung befürworten ich und die verantwortlichen Gremien des Landkreises Germersheim ausdrücklich“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Damit ist eine einheitliche Regelung bei den Eigenanteilen für die Schülerbeförderung für alle Schularten in der Sekundarstufe I getroffen.“

Allerdings bedeutet das für den Landkreis eine deutliche Mehrbelastung des Haushaltes. Der beabsichtigte Mehrbelastungsausgleich des Landes wird den Wegfall der bisherigen Einnahmen aus den Eigenanteilen bei Weitem nicht decken. „Die jährliche Deckungslücken wird nach derzeitigem Stand mindestens 200.000 Euro betragen“, sagt Brechtel. In einem Schreiben an das Land fordert der Kreischef deshalb eine sachgerechte und angemessene Erhöhung des vorgesehenen Mehrbelastungsausgleichs“.

Das Land legt in seinen Berechnungen für den Mehrbelastungsausgleich einen fiktiven Durchschnittseigenanteil von 252 Euro pro Person zu Grunde. Dieser weicht jedoch erheblich von dem derzeit im Landkreis Germersheim erhobenen Eigenanteil in Höhe von 360 Euro pro Person ab. Das führt bei 1.847 Schülern, die von der Neuregelung profitieren werden, zu dieser erheblichen Deckungslücke.

Landrat Brechtel betont, „dass diese Berechnungsgrundlagen den Kreis Germersheim in deutlichem Maße benachteiligt, zumal wir in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Landkreisen relative hohe Eingenanteile zur Schülerbeförderung erhoben haben, nicht zuletzt um die hohen Deckungslücken in diesem Bereich einzuschränken. Dies stellt ohne Zweifel eine Sanktionswirkung gegenüber den Landkreisen dar, die – wie wir – auch in diesem Bereich seriös und sparsam gewirtschaftet haben.“

Aus diesem Grunde fordert der Kreischef das Land dazu auf, die Landkreise und kreisfreien Städte so zu entschädigen, dass keine Deckungslücke entsteht: „Sollte dies nicht geschehen, wäre das erneut ein Beispiel dafür, wie das Land Wohltaten neu schafft, die Kosten jedoch auf die Kommunen abwälzt.“