Festnahme nach Schockanruf – Polizei verhindert Geldabholung

Zivilfahndern gelang am Mittwoch (12.12.12) die Festnahme eines Tatverdächtigen, der nach ersten Ermittlungen im Begriff war, bei einem Schockanruf-Opfer Tausende Euro abzuholen.

Der Zugriff ereignete sich gegen 16 Uhr in der Rheinstraße. Zuvor wurde eine dortige Anwohnerin von noch Unbekannten angerufen und mit einer vermeintlichen Hiobsbotschaft konfrontiert, die angeblich die sofortige Zahlung von 20.000 Euro notwendig machen würde. Die arglose Frau legte die Summe parat und wartete auf den Geldabholer. Doch dieser befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Handschellen. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 21 Jahre alten Mann ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Die Ermittlungen dauern an.

Ein zweiter Schockanruf am Mittwoch scheiterte an einer cleveren  Gegenfrage der Angerufenen. So fragte die Frau den Unbekannten in der Leitung nach ihrem genauen Geburtsdatum. Daraufhin legte der Anrufer auf.

Bei der abgewandelten Form des bereits hinlänglich bekannten  Enkeltricks, dem Schockanruf, wollen die Täter ihren Opfern am Telefon weismachen, dass ein naher Verwandter in Not ist und dringend Geld benötige. Dabei werden zumeist aus Russland stammende Bürgerinnen und Bürger angerufen. Die Anrufer sprechen in der Regel ebenfalls russisch.

Ihre Polizei rät:

– Rufen Sie bei Anrufen angeblicher Verwandter in finanzieller  Notlage unter deren bekannter, nicht die vom Anrufer angegebenen Telefonnummer zurück, um den Sachverhalt zu klären

– Gibt sich der Anrufer als amtliche Person aus, die Geld in  Zusammenhang mit einem Verwandten fordert, rufen Sie den Verwandten auf der Ihnen bekannten Telefonnummer an, um den Sachverhalt zu klären

– Händigen Sie Fremden niemals Bargeld aus

– Erstatten Sie auch dann Anzeige, wenn Sie schon auf den Enkeltrick oder einen Schockanruf hereingefallen sind

– Verständigen Sie auch bei dem kleinsten Verdacht einer Straftat  sofort die Polizei