Konzeption Mehrfach- oder Intensivtäter Zuwanderung

Ermittlungsgruppe eingerichtet

v.l.: Claus Heiler (Kriminalpolizeidirektion), Karl-Heinz Ruff (Leiter Kriminalpolizeidirektion) und Dieter Werner (Öffentlichkeitsarbeit)

Karlsruhe – Am Freitag, 26.02.16, informierte das Polizeipräsidium (PP) Karlsruhe zur neuen Konzeption "Mehrfach- oder Intensivtäter Zuwanderung", die ab 1. März 2016 in Kraft tritt.

Eine bestimmte Anzahl tatverdächtiger Zuwanderer werden bei Eigentumsdelikten und bei Gewaltdelikten bis hin zu Raubstraftaten mehrfach straffällig. In Einzelfällen treten sie in kurzer Zeit (nur wenige Wochen nach der Einreise in das Bundesgebiet) mehrfach strafrechtlich in Erscheinung. Das hat die tägliche Auswertung der Kriminalitätslage durch die Organisationseinheit „Zentrale Integrierte Operative Auswertung (ZIA)“ des Polizeipräsidiums Karlsruhe ergeben. Die Tatverdächtigen agieren nur selten als Alleintäter, sondern verüben die Straftaten häufig in wechselnden Gruppen. Eine Inhaftierung gelingt nur in wenigen Einzelfällen, so die Polizei.

Seit dem Jahr 2011 erfährt der Anteil an Zuwanderern an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen eine Steigerungsrate von 500 %. Aktuelle Zahlen für 2015 zu Straftaten wurden vom Polizeipräsidium Karlsruhe nicht genannt, weil das baden-württembergische Innenministerium die Daten bis nach der Landtagswahl zurückhält. Die Polizei spricht von einer Verdreifachung (!) der Straftaten in 2015, in Bezug auf Taten im Jahr 2014.

Die Strafgesetze werden von der Polizei aus ausreichend dargestellt, jedoch sei die Umsetzung die Herausforderung. „Wir haben kein Regulierungsdefizit, sondern eher ein Vollzugsdefizit“, so Dieter Werner vom Bereich Öffentlichkeitsarbeit des PP Karlsruhe.

Die vom Leitenden Kriminaldirektor Karl-Heinz-Ruff vorgetragenen Zahlen sprechen eine klare Sprache. Die Gruppe der „Georgier“ mache der Polizei die meisten Sorgen. Auch Asylbewerber aus den MAGHREB-Staaten (bestehend aus den drei nordafrikanischen Staaten Tunesien, Algerien, Marokko sowie Libyen und Mauretanien) sind für viele Taten mutmaßlich verantwortlich. Der Anteil deutscher Tatverdächtiger (quer durch die meisten Delikte) beträgt 25 %. 65 % der Taten werden durch nichtdeutsche Täter verübt, davon seien 50 % Asylbewerber.

Kriminelle Zuwanderer stehen im Fokus

Die derzeitigen polizeilichen Maßnahmen seien nicht abschreckend genug, so Karl-Heinz Ruff.

„Wir sind weit davon entfernt, Straftaten zu sanktionieren.“ 

Es gehe darum, konzentriert gegen die höchstkriminellen Zuwanderer vorzugehen, die unter anderem innerhalb kürzester Zeit mit einer Vielzahl von Delikten von der Polizei ermittelt werden. Sie zeichnet eine kriminelle Energie, starke Negativprognose und eine offensichtliche Wirkungslosigkeit bisheriger Straf- und Resozialisierungstaten aus. Außerdem wurden sie innerhalb von sechs Monaten mindestens zehn Mal straffällig in einem oder mehreren Deliktsfeldern (Einbruch, Körperverletzung, Drogenhandel, Sachbeschädigungen).

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe (Karlsruhe, Kreis Karlsruhe, Pforzheim, Enzkreis, Kreis Calw) befinden sich derzeit 4.500 Menschen in 10 Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) und 8.200 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften (Tendenz steigend). 1662 Asylbewerber wurden straffällig mit insgesamt 3.400 Straftaten (nicht berücksicht: Verstoß gg. das Ausländerrecht, ohne Leistungserschleichung). Statistisch 5 und mehr Straftaten wurden von 139 Asylbewerbern verübt, 25 Asylbewerber seien mit 10 oder mehr Straftaten auffällig. Bei den Letztgenannten setzt das neue Projekt an.

Keine Kriminalisierung von Gruppen, sondern klare Benennung der Herausforderungen

„So wie wir uns beispielsweise verstärkt um jugendliche Intensivtäter und Gewalttäter im Sport kümmern, so müssen wir uns auch Mehrfachtätern unter den Asylbewerbern mit aller Konsequenz zuwenden. Wir machen da keinen Unterschied“,

so der Karlsruher Polizeipräsident Günther Freisleben.

Die Polizei richtet deshalb ab 1. März 2016 die Ermittlungsgruppe „MTZ“ (Mehrfach oder Intensivtäter Zuwanderung) ein. Das Pilotprojekt ist zunächst auf eine Zeitdauer von 6 Monaten vorgesehen. Das Polizeipräsidium Karlsruhe arbeitet in der Ermittlungsgruppe mit einer Staatsanwaltschaft zusammen, wodurch gewährleistet werden soll, dass die Fälle zentral bearbeitet werden, statt wie bisher bei drei Staatsanwaltschaften verteilt (Kalrsruhe, Pforzheim, Tübingen). Darin geht es insbesondere um eine enge Abstimmung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in Haftfragen. In einem nächsten Schritt werden zur Prüfung und möglichen Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Zuwanderung beim PP Karlsruhe frühzeitig die zuständigen Behörden (z.B. Regierungspräsidium) unterrichtet.