Start des Gesundheitspasses für Flüchtlinge

Am 07. März gestartet

Mainz – Der Gesundheitspass für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz ist heute an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ausgeliefert worden. Mit 3.000 Exemplaren der ersten Auflage startet dort eine vierwöchige Testphase bezüglich der Nutzerfreundlichkeit, bevor der Pass in großer Stückzahl für die landesweite Nutzung in Druck geht.

Im Dokument können alle Untersuchungen und Therapien ab der Einreise nach Rheinland-Pfalz festgehalten werden. Es war vom rheinland-pfälzischen Integrationsministerium und dem Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Landesärztekammer, Professor Trabert und dem Verein „Armut und Gesundheit“ sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Runden Tisches „Gesundheit und Flüchtlinge“ entwickelt worden. 

Mit dem Gesundheitspass für Flüchtlinge wird im Sinne einer optimalen medizinischen Versorgung eine umfassende Dokumentation von Befunden und Therapiemaßnahmen unterstützt, die eine nachhaltige Behandlung sicherstellt und Doppeluntersuchungen vermeiden hilft. Bis zum massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen war dies mit den etablierten Systemen der Datenverwaltung und -weitergabe zuverlässig möglich. Mit den schnell steigenden Zugangszahlen seit vergangenem Sommer wurden aber bald die Grenzen der behördlich gesteuerten Befundweitergabe zwischen den Ländern, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und schließlich der Ärzteschaft im niedergelassenen und stationären Bereich deutlich.

Der Pass dient der Dokumentation der verpflichtenden Erstuntersuchungen durch die Gesundheitsämter, erfolgten Impfungen und Erstbehandlungen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes und gegebenenfalls erforderlichen Behandlungen nach dem Transfer in die Kommunen. Er bietet Raum für alle späteren Behandlungen – im Bedarfsfall bis zur Klärung des Asylstatus. Der Mittelteil, in den die Impfungen eingetragen werden, kann später herausgenommen und in einen Impfpass eingelegt werden. Auch weitergehende Befunde, die zum Beispiel bei den Untersuchungen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erhoben werden, können dort eingetragen werden. In ihm wird auch vermerkt, ob ein Mutterpass oder ein Heft für Früherkennungsuntersuchungen ausgehändigt wurde. 

Es wurde ein mehrseitiges Heft-Format gewählt, um den erforderlichen Raum für alle Eintragungen zu schaffen und um den Empfängern schon durch die Aufmachung die Wichtigkeit zu vermitteln. Die Eintragungen sind in deutscher, englischer und arabischer Sprache enthalten. Es sind Übersetzungen auch in weitere Sprachen, vor allem Französisch, angedacht, die dann online zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die Nutzung ist freiwillig. Der Gesundheitspass ist nach rechtlichen Gesichtspunkten geprüft und vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz freigegeben worden.