Mindestens eine Gemeinschaftsunterkunft

Forderungen des Landkreises

Kreis Karlsruhe – Fast 5.000 Asylbewerber hat der Landkreis Karlsruhe aktuell in 36 Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, und das, ohne auf Turnhallen oder Zeltstädte zurückzugreifen.

In Kürze wird jede der 32 Städte und Gemeinden im Landkreis mindestens eine solche Unterkunft haben. Angesichts der zu erwartenden Zuweisungszahlen sah sich der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung vom 25. Februar 2016 gezwungen am Ausbauziel von 9.600 Plätzen festzuhalten und damit die Kapazitäten im laufenden Jahr fast zu verdoppeln. 

Für Unmut sorgte, dass nach der Zusage des Landes Baden-Württemberg, die Kosten der Unterbringung ab dem Jahr 2014 komplett zu übernehmen, bislang noch keine Gelder geflossen sind. Das Defizit für den Landkreis beläuft sich für 2014 auf 6,0 und 2015 auf 9,8 Mio EUR. Für 2016 sind sogar 22 Mio EUR veranschlagt. Das im Jahr 2013 entstandene Defizit von 2,0 Mio EUR wird überhaupt nicht erstattet und über steigende Soziallasten im Bereich Asyl hat der Landkreis bereits 10 Mio EUR Kosten, die über die Kreisumlage finanziert werden müssen Das hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität des Kreishaushaltes im laufenden Jahr. Als skandalös erachteten alle Fraktionen die höchst unterschiedliche Verteilung innerhalb des Landes. Es könne nicht sein, dass der Regierungsbezirk Karlsruhe rund 70 % aller Flüchtlinge im Land aufnehmen müsse und der Landkreis Karlsruhe seinen Verpflichtungen zuverlässig nachkommt, während andere Stadt- und Landkreise weit hinterherhinken. Als ebenso unbefriedigend wurde die Tatsache erachtet, dass 60% aller Asylbewerber im Landkreis noch überhaupt keinen Asylantrag stellen konnte, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Bearbeitung nicht hinterherkommt. Für Unmut sorgte auch die geringe Zahl von Abschiebungen; angesichts einer Quote von über 50% abgelehnter Asylanträge müsse der Fokus klar auf der Rückführung liegen. Der Kreistag unterstützte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel deshalb per ausdrücklichem Beschluss, sich gegenüber Bund und Land dafür einzusetzen, dass sich diese Verhältnisse verbessern. Insbesondere solle dem Landkreis Karlsruhe bei den Zuweisungszahlen eine Atempause eingeräumt werden, bis andere Stadt- und Landkreise ihr Soll erfüllen. Daneben beauftragte der Kreistag den Landrat sich dafür einzusetzen, dass den kreisangehörigen Kommunen sämtliche ungedeckte Kosten und Aufwendungen, die in der Anschlussunterbringung entsgehen, gegen Nachweis komplett zu ersetzen.

Stark gestiegen ist auch die Zahl unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendliche. Reichten im Dezember noch 163 Plätze in Einrichtungen oder Wohngruppen aus, mussten die Kapazitäten im Januar bereits auf 210 Plätze aufgestockt werden. Im April muss mit 350 und Ende des Jahres mit 600 Personen gerechnet werden. Gleichzeitig kommt auf die Städte und Gemeinden im laufenden Jahr die Aufgabe zu, rund 3.000 Asylbewerber, die die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen, vor Ort im Rahmen der sogenannten Anschlussunterbringung unterzubringen.

„Es gilt daher, die Anstrengungen sowohl auf Ebene des Landkreises als auch auf Ebene der Städte und Gemeinden weiter zu intensivieren“,

fasste Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zusammen, wobei er den Kommunen bei der Anschlussunterbringung die Unterstützung des Landkreises zusicherte.