Neuer Lärmaktionsplan für Straßenverkehr

36 zusätzliche Tempolimits an Hauptstraßen

Neue lärmbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (nachts/z.T. auch ganztags) als verbindliche Maßnahme auf Haupt­verkehrsstraßen im Regierungsbezirk Darmstadt

Darmstadt – Das Regierungspräsidium Darmstadt wird am kommenden Montag, 21. März 2016, den zweiten Lärmaktionsplan für den Bereich Straßenverkehr in Südhessen veröffentlichen.

Damit tritt dieser auch in Kraft. Das mehrere hundert Seiten umfassende Schriftstück ist dann unter www.rp-darmstadt.hessen.de („Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr“) einsehbar.

„Lärm zählt zu den am häufigsten genannten Umweltproblemen in der Bevölkerung“,

so Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. Er könne nicht nur belästigend sein, sondern ab bestimmten Pegeln auch gesundheitsschädlich.

Die Lärmaktionsplanung des Regierungspräsidiums beinhaltet konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen. Dies können für besonders betroffene Abschnitte in städtisch geprägten Räumen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Stundenkilometer während der besonders schützenswerten Nachtzeit oder auch ganztags sein.

Im vorliegenden Lärmaktionsplan wurden an 36 innerörtlichen Straßenabschnitten – typische Ortsdurchfahrten in kleineren Kommunen und Teile des Haupt-Verkehrsstraßennetzes in größeren Städten – Tempolimits zum Schutz der Anwohner vor Lärm festgelegt. Weitere Tempolimits werden noch geprüft. Bislang gab es nur in den Großstädten Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt insgesamt drei solcher Tempolimits.

Der Untersuchungsumfang ist gegenüber dem ersten Plan aus dem Jahr 2010 deutlich ausgeweitet worden, so dass mehr Straßen einbezogen wurden: In 160 von den insgesamt 188 südhessischen Kommunen sind Lärm-Minderungsmaßnahmen geprüft worden. Durch die Halbierung des Mindestverkehrsaufkommens wurden diesmal alle Straßen berücksichtigt, die mehr als drei Millionen Fahrbewegungen im Jahr aufweisen. Außerdem wurden die Kriterien für Lärmkonfliktpunkte im Sinne der Betroffenen abgesenkt.

Die Vorschläge des Regierungspräsidiums ergeben sich durch Auswertung der Betroffenenzahlen aus der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie der Stellungnahmen der Öffentlichkeit. Diese Vorschläge werden in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbehörden mit dem Ziel der Umsetzung geprüft.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist im Regierungsbezirk Südhessen für die Lärmaktionsplanung zuständig. Es erstellt seit dem Jahr 2008 die Lärmaktionspläne –  jeweils getrennt für den Straßen- und den Schienenverkehr sowie den Luftverkehr des Frankfurter Flughafens.

Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm normiert die Verpflichtung zur Lärmminderungsplanung. Die Lärmminderungsplanung umfasst die Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Hessischen Umweltministeriums unter www.laermaktionsplan.hessen.de.