Nachregistrierung von Asylsuchenden im Landkreis abgeschlossen

Erkennungsdienstlichen Behandlung

Kreis Mainz-Bingen – Rheinland-Pfalz erfasst seit einigen Monaten als einziges Bundesland neu ankommende Flüchtlinge per Fingerabdruck und Foto und speist diese in das System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „MARiS“ ein.

Doch schon vor Inkrafttreten dieser erkennungsdienstlichen Behandlung wurden bereits Asylsuchende vom Land auf die Kommunen verteilt und fielen somit vorerst durch das Raster. Mainz-Bingen ist landesweit der erste Kreis, in dem diese Fälle von kreiseigenem Personal und mit Unterstützung zweier Teams der Bundesswehr nachregistriert wurden – 620 an der Zahl. Weil das BAMF aufgrund der hohen Anzahl von Asylanträgen mit der erkennungsdienstlichen Behandlung nicht nachkommt, führt das Land diese derzeit in Abstimmung mit den kommunalen Ausländerbehörden durch. „Der Bund wird durch diese Maßnahme erheblich unterstützt und entlastet“, erklärt der Leitende staatliche Beamte der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Dr. Stefan Cludius. Ziel ist es Personen zu identifizieren, die mehrfach einen Asylantrag gestellt, unter anderer Identität Folgeanträge auf den Weg gebracht haben oder unter das Dublinabkommen fallen.

„Wir haben die Personen vorgeladen und mit Nachdruck darauf hingewiesen, den Termin wahrzunehmen und sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen“,

so Irmgard Vogelgesang von der Ausländerbehörde des Kreises. Vor allem Syrer seien auch ohne explizite Aufforderung gekommen. „Unter den Asylsuchenden hat es sich rumgesprochen, dass wir die Nachregistrierung durchführen“, erklärt Vogelgesang. Viele seien dazu freiwillig in die Kreisverwaltung gekommen, ehe die Ausländerbehörde sie dazu vorgeladen habe. Auch andere Landkreise befinden sich derzeit in der Phase der Nachregistrierung oder fangen in naher Zukunft damit an.