Bilanz der Verkehrskontrollwoche

Verkehrskontrolle

Stadt und Kreis Kaiserslautern (ots) – Die Schulwegüberwachung und die Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen waren zwei Schwerpunkte bei der Verkehrskontrollwoche, die die Polizeiinspektion 1 von Montag bis Freitag mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei durchgeführt hat. Größere Verkehrskontrollen
fanden beispielsweise an den Grundschulen in Otterberg und Mehlingen statt.

In Otterberg konnte festgestellt werden, dass die Eltern sich sehr vorbildlich verhalten haben und bis auf eine Ausnahme konnten keine Beanstandungen festgestellt werden. Ein Kind trug während der Fahrt seinen Schulranzen auf dem Rücken. In Mehlingen wurde direkt an der Grundschule (30er-Zone) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.

Außerdem wurde von zwei Kollegen der Bereitschaftspolizei der Fußgängerüberweg vor der Schule überwacht. Am Fußgängerüberweg konnten keine Verstöße festgestellt werden. Bei der Geschwindigkeitsmessung ergaben sich jedoch 20 Verstöße in einem Zeitraum von knapp 90 Minuten. 17-mal kamen die "Verkehrssünder" mit einem Verwarnungsgeld davon – in drei Fällen wird ein Bußgeld fällig.

Die gemessene Spitzengeschwindigkeit betrug 56 "Sachen". Daneben wurden weitere Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und bei den Kontrollen legten die Beamtinnen und Beamten ein Hauptaugenmerk auch auf Gurtverstöße und die Benutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.

Festzustellen bleibt, dass sich der Großteil der Autofahrer an die geltenden Verkehrsregeln gehalten hat. Insgesamt ergaben sich während der Kontrollwoche 134
Verwarnungen und 39 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsverstößen. In 29 Fällen war der Gurt nicht angelegt und viermal waren Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert. An fünf Fahrzeugen war die Beleuchtung nicht in Ordnung. Daneben mussten die Beamtinnen und Beamten 21 Mängelberichte wegen verschiedener Mängel ausstellen, in vier Fällen war der Termin zur Hauptuntersuchung überschritten, dreimal war die Ladung nicht richtig gesichert und zweimal wurde ein Stopp-Schild missachtet. Auf zwei Personen kommt jeweils eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu sowie einmal weil das Fahren ohne Führerschein
zugelassen wurde.