Urinieren gegen eine Hauswand

Mainz (ots) – Ein 21-jähriger Mann urinierte unweit einer städtischen Behörde an die Hauswand, obwohl in der Nähe sechs mobile Toiletten zur Benutzung bereit standen.

Bei seiner Kontrolle wurde zudem festgestellt dass gegen den Mainzer noch ein Haftbefehl bestand. Er beglich die ausstehende Summe und wurde wieder entlassen. Nun erhält er eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige fürs urinieren.