Silke Petry zur Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken ernannt

Ernennungsurkunde übergeben

Zweibrücken – Generalstaatsanwalt Dr. Horst Hund hat Oberstaatsanwältin Silke Petry am Morgen des 18.05.2016 die Ernennungsurkunde der Ministerpräsidentin übergeben. Mit dieser Urkundenübergabe wird die Beförderung zur Leitenden Oberstaatsanwältin wirksam. Frau Petry ist damit die erste Frau in der Funktion der ständigen Vertreterin des Generalstaatsanwalts der Pfalz.

Generalstaatsanwalt Dr. Horst Hund erklärt hierzu:

„Diese Personalentscheidung begrüße ich sehr. Sie zeigt, dass auch Mütter, deren Karriere nicht immer geradlinig verläuft, Führungsfunktionen zügig erreichen können, obwohl sie ihre berufliche Laufbahn für den Erziehungsurlaub unterbrechen. Ich gratuliere herzlich und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit – ich könnte mir keine bessere Unterstützung wünschen!“

Leitende Oberstaatsanwältin Petry wurde in Kaiserslautern geboren und ist seit 1991 in der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz tätig. Nach Verwendungen bei den Landgerichten Frankenthal (Pfalz) und Zweibrücken sowie der Staatsanwaltschaft Zweibrücken führte sie ihr beruflicher Weg bereits 2004 zur Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. Seit Oktober 2015 vertritt sie den Generalstaatsanwalt der Pfalz.

Sie ist mit einem Vorsitzenden Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken verheiratet, wohnt in Zweibrücken und hat zwei Kinder.