Frankfurter Magistrat beschließt Mietspiegel 2016

An Lebenshaltungskosten angepasst

Symbolbild

Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am 20. Mai den Mietspiegel 2016 beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Fortschreibung der der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt aus dem Jahr 2014.

Hintergrund ist, dass der Mietspiegel 2014 mit dem 31. Mai 2016 außer Kraft tritt. Daher wird zum Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer eine Fortschreibung der Mietspiegelwerte durchgeführt. Sie entsprechen der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Die Veränderung der Nettomieten des Mietspiegels 2016 gegenüber dem abgelaufenen Mietspiegel 2014 beträgt somit durchschnittlich gerundet 1,8 Prozent. Die Fortschreibung der Mieten dient nach den Ausführungen des Gesetzgebers zum Mietrecht der Anpassung an die Marktentwicklung. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Frankfurt steigt damit rechnerisch von derzeit 8,66 auf 8,82 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Der Mietspiegel dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit geforderter und gezahlter Mieten. Der Mietspiegel Frankfurt am Main 2016 hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2018. Eine Neuerhebung der Daten für den nächsten Mietspiegel, der vom 1. Juni 2018 gelten soll, wird veranlasst. Mit diesem qualifizierten Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben.