Public Viewing bei der Fußball-EM 2016 in Frankreich

Symbolbild Public Viewing

Wiesbaden – Die Bundesregierung hat eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien beschlossen. Wie das städtische Umweltamt mitteilt, ist damit sogenanntes Public Viewing während der Fußball-Europameisterschaft (EM) vom 10. Juni bis 10. Juli auch für späte Spiele möglich.

Die Fußballspiele beginnen teilweise erst um 21 Uhr. Das kann zu Konflikten mit dem nächtlichen Lärmschutz führen. Da es sich bei der Fußball-EM um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, gelten Ausnahmeregelungen – wie schon für vorherige Fußballwelt- und Europameisterschaften. Diese betreffen alle öffentlichen Public Viewing-Veranstaltungen, dazu zählen auch Live-Übertragungen in Biergärten und in der Außenbewirtschaftung von Gaststätten. Public-Viewing muss vom Veranstalter bei der zuständigen Behörde formlos beantragt werden. In Wiesbaden ist dies das Umweltamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, E-Mail: Laerm-und-Luft@wiesbaden.de. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und beträgt 32 Euro.

Zum Schutz der Anwohner weist das Umweltamt darauf hin, dass lärmmindernde Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Lautsprecher sollten so aufgestellt werden, dass die Abstrahlrichtung von der Wohnbebauung abgewandt ist und keine Gasfanfaren oder Ähnliches benutzt werden.

Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter den Telefonnummern 0611 313720 und 313721. Weitere Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gibt es unter http://www.bmub.bund.de/N52939.